01.03.2023 | 11:36:00 | ID: 35619 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Deutsche Wohnen überbietet Landwirt beim Kauf von Agrarbetrieb

Hamm (agrar-PR) - Politik muss Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft jetzt stoppen – und Agrarstrukturgesetze in Kraft setzen
Im Elbe-Elster-Kreis, Brandenburg, überbot die Quarterback Immobilien AG, eine Tochterfirma des Immobilien-Investors Deutsche Wohnen, einen Landwirt beim Kauf der Röderland GmbH. Nähme die Gesellschafterversammlung des Agrarbetriebs das Angebot des Immobilienkonzerns wie angekündigt an, ginge wieder einmal ein landwirtschaftlicher Betrieb an einen außerlandwirtschaftlichen Investor. Dass dies überhaupt noch rechtlich möglich ist, liegt daran, dass die Landesregierungen der ostdeutschen Bundesländer es jahrelang versäumt haben, Investorenkäufe von landwirtschaftlichen Betrieben zu regulieren.

Der aktuelle Fall zeigt die drängenden Aufgaben für die Politik. Der ungebremste Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft an außerlandwirtschaftliche Investoren muss gestoppt werden. Es braucht jetzt starke Agrarstrukturgesetze in den Bundesländern.

„Die Agrarstrukturgesetze müssen den Kauf von Boden und landwirtschaftlichen Betrieben an Investoren beenden und bäuerliche Betriebe vor kapitalstarken Investoren schützen“, so der Bundesgeschäftsführer der AbL Georg Janßen.

Der Investor Quarterback hat 2 Mio. Euro mehr für den Agrar-Betrieb Röderland GmbH geboten als Landwirt Tobias Lemm. Eigentlich sichert in Deutschland das Grundstücksverkehrsgesetz Landwirt:innen gegenüber Nicht-Landwirt:innen das Vorkaufsrecht auf landwirtschaftlichen Boden. Quarterback nutzt hier aber das Schlupfloch eines Anteilskaufs. Das bestehende Gesetz reguliert nur Direktkäufe von Land. Der Erwerb bestehender Betriebe inklusive ihrer Agrarflächen ist gesetzlich bisher nicht geregelt. Investoren wie Quarterback können so das Vorkaufsrecht von Landwirt:innen umgehen. Wenn sie unter 90 % der Betriebsanteile kaufen, umgehen sie zudem die bei Landkäufen üblicherweise anfallende Grunderwerbssteuer.

Die Lösung für diese Problematik stellen Agrarstrukturgesetze dar. Diese wurden in den ostdeutschen Bundesländern, wie Brandenburg, bisher nicht erlassen und werden aktuell nur schleppend erarbeitet.

„Wir stehen für eine Landwirtschaft von praktizierenden Bäuerinnen und Bauern und nicht von Investoren. Die Brandenburger Regierung muss so schnell wie möglich einen Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz ins Parlament einbringen. Gleichzeitig müssen Regierung, Parlament, Landwirtschaftsverbände, Landwirtinnen und Landwirte an einem Strang ziehen, um außerlandwirtschaftliche Investoren wie Quarterback und Deutsche Wohnen zukünftig zu verhindern“, so Julia Bar-Tal, Geschäftsführerin der AbL Brandenburg.

Hintergrund:
Außerlandwirtschaftliche Investoren wie die Aldi-Stiftung, die Zech-Gruppe oder die Münchener Rück haben seit der Wende etliche landwirtschaftliche Großbetriebe aufgekauft und besitzen dadurch große Flächen in Ostdeutschland. Offizielle Zahlen existieren keine, das Thünen-Institut schätzte den Anteil der Investoren an Großbetrieben (juristische Personen) in Ostdeutschland auf 34 % im Jahre 2017 (1) - Tendenz steigend.

Links:
• Weitere Informationen zum Bodenmarkt und Agrarstrukturgesetzen: https://www.abl-mitteldeutschland.de/themen/bodenmarkt
• Weitere Informationen zum Fall Lemm/Quarterback: https://taz.de/Landgrabbing-in-Brandenburg/!5916810/

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Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL
E-Mail: janssen@abl-ev.de
Tel.: 04131-407757

Jochen Fritz, AbL Brandenburg
E-Mail: fritz@baumland-kampagne.de
Tel.: 0171-8229719

Jan Brunner, Geschäftsführer AbL Mitteldeutschland
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Tel.: 0157-58084436

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