11.06.2014 | 19:20:00 | ID: 17930 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Die Zahl der Woche

Berlin (agrar-PR) - Jede Woche präsentiert das BMEL interessante Zahlen zu den Themen Ernährung und Landwirtschaft.

5 Millionen Menschen in Deutschland nutzen Kleingärten zur Erzeugung von heimischem Obst und Gemüse, zur Freizeitgestaltung oder als Erholungsort. Insgesamt gibt es rund eine Million freizeitlich genutzte Gärten in Deutschland. Damit hat die Zahl in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Bundesweit gehen Kleingartenfreunde auf 46.000 Hektar ihrem Hobby nach. Dabei gilt Berlin als deutsche Schrebergarten-Hauptstadt: Über 73.000 privat nutzbare Gärten gibt es in den 925 Gartenanlagen der Metropole. 

 

Kleingärten haben in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition. Neben der Erholung, die sie gerade in urbanen Gebieten ermöglichen, sind sie auch ein wichtiger Faktor für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt seit 1983 das Bundeskleingartengesetz. Danach können Kleingärten zu gärtnerischem Anbau für den Eigenbedarf und zur Erholung genutzt werden. Ein einzelner Kleingarten soll zudem nicht größer sein als 400 Quadratmeter.  

 

Quellen:
BMEL, Bundesverband deutscher Gartenfreunde e. V.,
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin

 

                               

Referat L1

Pressestelle

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

 

Dienstsitz Berlin

Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin

Fon: +49 30 / 18 529 31 74

Fax: +49 30 / 18 529 31 79

Pressestelle@bmel.bund.de

http://www.bmel.de
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Pressemeldung Download: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon:  +49  030  18529-0
Fax:  +49  030  18529-3179
E-Mail:  poststelle@bmel.bund.de
Web:  http://www.bmel.de
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.