Freising (agrar-PR) -
Vorlage des Auszahlungsantrags bis spätestens 11. Juli 2011 bei der LfL ! Zur Entschädigung der Gemüsebauern durch die EHEC-Krise stellt die EU kurzfristig Mittel zur Verfügung. Zuständige Stelle für die Auszahlung der Unionsunterstützung in Bayern ist die
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft(LfL)
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 089/17800-201
Fax: 089/17800-240
afr@lfl.bayern.de
Die Auszahlung der Mittel ist mit dem unten bereitgestellten Formular zu beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Für jede aufgeführte Maßnahme sind die vom Institut für Ernährung und Markt (Kontrollstelle) bestätigten Kontrollmeldungen beizulegen.
- Der Auszahlungsantrag muss spätestens bis 11. Juli 2011 bei der Abteilung Förderwesen und Fachrecht vorliegen.
- Die Zusendung des Antrags (einschließlich Anlagen) kann per Post, per Fax oder als eingescanntes Dokument per E-Mail erfolgen.
Auszahlungsantrag (LfL)