14.02.2023 | 16:52:00 | ID: 35487 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Einheitlicher Tarifabschluss für die neuen Bundesländer

Neubrandenburg (agrar-PR) - Am Dienstag, dem 7. Februar 2023, führten die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände der neuen Bundesländer erstmalig gemeinsam die Tarifverhandlungen mit der IGBAU, um den seit über einem Jahr andauernden tariflosen Zeitraum für die 74.500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im ostdeutschen Agrarbereich zu beenden.
Die Gewerkschaft hatte im August 2021 die Tarifverträge zum 31.12.2021 gekündigt.

Bereits in der ersten Verhandlungsrunde konnte ein Konsens erzielt werden. Die Arbeitgeberverbände Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen hatten sich im Vorfeld geschlossen auf einheitliche Lohn- und Gehaltsgruppen nebst Vergütungen verständigt. Lutz Eimecke, Vorsitzender des sächsischen Arbeitgeberverbands und Sprecher der ostdeutschen Arbeitgeberbank: „Wir haben heute etwas Historisches erreicht. Nach über 30 Jahren haben wir es geschafft, die Interessen der ostdeutschen Arbeitgeber durch ein gemeinsames Auftreten zu stärken und unsere ohnehin bereits enge Zusammenarbeit auch auf tariflicher Ebene gegenüber der IG BAU zu unterstreichen.“

Die Verbandsvorsitzenden, neben Eimecke Marco Gemballa aus Mecklenburg-Vorpommern, Albrecht von Bodenhausen aus Sachsen-Anhalt, Hans-Christian Daniels aus Brandenburg sowie Uwe Kühne aus Thüringen, vertreten die gemeinsame Auffassung, dass insbesondere der politisch festgelegte Mindestlohn zu erheblichen Verwerfungen im Tarifgefüge führt. Der jetzige Tarifabschluss geht allerdings nicht über die vorangegangene Bundesempfehlung des GLFA - mit Ausnahme der Ausbildungsvergütung - hinaus. Der im Jahr 2022 erfolgte erstmalige Eingriff des Gesetzgebers in die Tarifautonomie durch die Vorgabe der Mindestlohnhöhe stärkte die Verhandlungsposition der Gewerkschaft.

Die i. d. R. daraus resultierenden zweistelligen Lohn- und Gehaltserhöhungen werden die Beschäftigten durchaus erfreuen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowohl konventioneller als auch ökologisch wirtschaftender Betriebe aber vor extrem hohe Herausforderungen stellen, insbesondere die schon ohnehin „gebeutelten“ tierhaltenden Betriebe. Darüber hinaus sind sich alle Vorsitzenden der ostdeutschen Arbeitgeberverbände einig, dass sich weiterhin massive politische Eingriffe in die Tarifautonomie durch den Gesetzgeber abzeichnen, die so nicht akzeptiert werden dürfen und können. Diese gefährliche Entwicklung wird den Trend zur weiteren Mechanisierung auf dem Acker und zum anhaltenden Abbau der arbeitsintensiven Tierhaltung beschleunigen und die Saisonarbeit im Obst- und Gemüsebau deutlich erschweren.

Die neuen Ausbildungsvergütungen setzen deutliche und klare Signale der Attraktivität der grünen Ausbildungsberufe für junge Menschen, um dem zukünftig drohenden enormen Fachkräftemangel in der Branche entgegenzuwirken. Erstmalig wurde auch hier der starke Unterschied zu anderen Ausbildungsberufen gemeinsam angepasst.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2023.

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