13.10.2022 | 11:45:00 | ID: 34312 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Ergebnisse des Flächenmonitorings jetzt überprüfen!

München (agrar-PR) - Die Flächenkontrollen bei den landwirtschaftlichen Betrieben werden seit diesem Jahr in Bayern mit Hilfe von Satellitendaten durchgeführt. Ein Vorteil dieses sogenannten Flächenmonitoring-Systems (FMS) ist es, dass Antragsteller auf die Feststellungen aus der Analyse der Sentinel-Satellitendaten reagieren und damit vor allem rechtzeitig Sanktionen vermeiden können.
Wie das Agrarministerium in München mitteilt, ist dazu ab sofort im Serviceportal des Ministeriums für die bayerische Landwirtschaft iBALIS (www.ibalis.bayern.de) unter dem Menüpunkt „Kontrolle“ die Anzeige „FMS-Ergebnisübersicht“ freigeschaltet. Das Ministerium empfiehlt allen bayerischen Landwirten, sich hier baldmöglichst für ihren Betrieb zu informieren.

Nach Angaben des Ministeriums kann der Landwirt schnell und übersichtlich erkennen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder ob er tätig werden muss: Wenn für alle Flächen seines Betriebs „grüne Ampeln“ angezeigt werden, hat er die Bedingungen für die beantragte Fördermaßnahme erfüllt. Er muss dann nichts weiter unternehmen. Sind für einzelne Flächen allerdings „rote Ampeln“ zu sehen, sollte er bis spätestens 31. Oktober mit seinem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kontakt aufnehmen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Ämtern unterstützen bei allen Fragen zu den Ergebnissen und erklären die Möglichkeiten, wie auf das Ergebnis zu reagieren ist. Wird wegen nicht erkannter Mindesttätigkeit auf Brachen oder auf Dauer-/Grünlandflächen eine „gelbe“ oder „rote Ampel“ ausgewiesen, kann diese fehlende Mindesttätigkeit noch bis 15. November auf der Fläche erbracht werden. Ist das mittlerweile geschehen, muss er nichts weiter unternehmen. Bei Betrieben in der Kontrollstichprobe für Förderbedingungen, die nicht durch Satellitendaten überprüft werden können, enthält die oben genannte Seite im iBALIS auch diese Ergebnisse. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben kann der Landwirt allerdings auf diese Feststellungen hin den Sachverhalt nicht mehr bereinigen.
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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMLF)
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