06.03.2015 | 15:15:00 | ID: 19861 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Filtererlass: Großer Erfolg für den Umweltschutz

Hannover (agrar-PR) - Nach der Einführung des Filtererlasses im März 2013 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum Ende des vergangenen Jahres erheben lassen, wie viele Tierhaltungsanlagen inzwischen über eine Filteranlage verfügen.
Die Umfrage bei den Unteren Immissionsschutzbehörden in den Landkreisen hat ergeben, dass von den 364 großen Schweinehaltungsanlagen mittlerweile 286 mit eignungsgeprüften Abluftreinigungsanlagen ausgerüstet sind, das entspricht einer Quote von ca. 80%. In den kleinen Schweinehaltungsanlagen sind weitere 186 eignungsgeprüfte Abluftreinigungsanlagen installiert.

Legt man für diese Abluftreinigungsanlagen einen Mindestabscheidegrad von jeweils 70 Prozent für Ammoniak und Staub zugrunde, lässt sich in einer Anlage mit 2.000 Mastschweinen jährlich der Ausstoß von 5.096 kg an Ammoniak und 840 kg an Staub verhindern. In der Praxis erreichen die Abluftreinigungsanlagen weitaus höhere Werte.

Hintergrund:

Seit dem 25.03.2013 ist der Niedersächsische Filtererlass in Kraft. In der Hauptsache regelt der Erlass, dass als Vorsorgemaßnahme für große Schweinehaltungsanlagen im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens der Einbau einer eignungsgeprüften Abluftreinigungsanlage zur Reduzierung von Staub-, Ammoniak- und Geruchsemissionen erforderlich ist. Außerdem gibt der Erlass Hinweise für Schweinehaltungs- und Geflügelhaltungsanlagen, in welchen Fällen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Gutachten zur Bewertung von Bioaerosolimmissionen zu fordern sind.

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
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