03.04.2023 | 11:46:00 | ID: 35967 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Frühjahrsarbeiten gestartet: Konfliktpotenzial auf Feld und Flur steigt

Stuttgart (agrar-PR) - Mit den freundlichen Temperaturen macht sich auf Feld und Flur ein höheres Personenaufkommen bemerkbar. Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler sowie Hundehalter suchen vermehrt Erholung in der Natur.
Zeitgleich beginnen die Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Frühjahrsarbeiten auf Äckern und Wiesen. Konflikte sind vorprogrammiert. „Wir appellieren an die Bevölkerung, gewisse Regeln zu berücksichtigen. Denn vermeintliche Erholungsflächen sind meist landwirtschaftliche Nutzflächen, die gesetzlich während der Nutzzeit streng geschützt sind“, erklärt Hans-Benno Wichert, Vizepräsident des Landesbauernverbandes (LBV). Dazu verweist der Bauernverband auf eine Informationsbroschüre mit wichtigen Hinweisen für ein gutes Miteinander. Die Vegetationszeit hat begonnen und damit greift ein Betretungsverbot auf allen landwirtschaftlichen Flächen.

Vor allem im Frühjahr ist in der Landwirtschaft viel zu tun, auch am Wochenende. „Momentan sind unsere Bäuerinnen und Bauern mit der Bodenbearbeitung, Saat und Düngung mit großen Traktoren und Spezialgerät unterwegs. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren“, erklärt Landwirt Wichert. „Freizeitsportlern oder Spaziergängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeuge erschweren uns oft das Durchkommen. Wir appellieren daher an unsere Mitbürger, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten – solche Wege dürfen nach Straßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.“

Betretungsverbot gilt ab März

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Das gilt in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland während Aufwuchs und Beweidung von März bis Ende Oktober. „Egal ob Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde auch im Garten-, Obst- und Weinbau“, erklärt der Vizepräsident. Dies gilt insbesondere für Wiesen, die als Futtergrundlage vor allem für Milchviehbetriebe existenziell sind. Das Gras wird zertreten, kann schlecht gemäht werden, die Futterqualität für Rind oder Pferd leidet darunter. Äcker und Wiesen sind zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere, darunter seltene Bodenbrüter.

Auf den Wegen bleiben und nicht querfeldein Darüber hinaus ist im Landeswaldgesetz geregelt, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist, die eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Auf nicht offiziell ausgewiesenen Trassen im Wald sowie abseits der Wege sind diese Aktivitäten verboten. „Bei landwirtschaftlichen Flächen gilt: Bleiben Sie auf den Wegen und fahren Sie nicht querfeldein“, rät Vizepräsident Wichert.

Hunde an die Leine nehmen und Müll entsorgen „Frei laufende Hunde können Weidetiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Lassen Sie daher Ihren Hund bitte nicht einfach frei stöbern, sondern führen Sie ihn an der Leine. Bitte lassen Sie Ihren Vierbeiner nicht auf bestellten Ackerflächen oder Wiesen rennen“, sagt Wichert. Zudem seien Wiesen und Felder keine Müllhalden. „Weggeworfene Flaschen, vergessenes Hundespielzeug, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebensgefährlich verletzen. Außerdem können diese Gegenstände teure Schäden an Maschinen verursachen. Entsorgen Sie deshalb Abfälle in öffentlichen Mülleimern oder zu Hause.“

Respektvolles Miteinander anstatt Anfeindungen „Einige Menschen stehen heutzutage unserer Arbeit auf Feld und Flur kritisch gegenüber. Vor allem wenn wir düngen oder Pflanzenschutz betreiben. Wir appellieren für ein respektvolles Miteinander. Suchen Sie bei Fragen direkt den Dialog mit uns“, betont Wichert. „Wir Landwirte sind für Fragen offen und erklären gerne, was wir tun und warum.“

Informationsbroschüre erhältlich

Die Informationsbroschüre „Für ein gutes Miteinander“ greift Konfliktthemen in Feld und Flur auf und erklärt die Sichtweise der Landwirte sowie Verhaltensregeln in freier Natur. Sie ist kostenlos beim Landesbauernverband erhältlich: E-Mail: lbv@lbv-bw.de oder digital unter www.lbv-bw.de/Service/Publikationen

Hintergrund:
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 33.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 20 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.

Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen Anfang März und Ende Oktober. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Die Behörden können bei Zuwiderhandlung eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro aussprechen.

Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) ist für Hundehalter folgendes geregelt: Ordnungswidrig handelt, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Informationsbroschüre „Für ein gutes Miteinander“: Der Landesbauernverband hat den Flyer „Für ein gutes Miteinander – Rücksichtvolles Verhalten in Feld, Wald und Flur“ veröffentlicht. Darin erklärt der Berufsstand Regeln auf Feld, Wald- und Wiesenwegen. Dieser kann digital auf www.lbv-bw.de/Service/Publikationen heruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos bestellt werden.

Merkblatt für Hundehalter: Der Landesbauernverband hat in einer fünften Auflage einen Informationsflyer für Hundehalter produziert. Dieser kann digital auf www.lbv-bw.de/Service/Publikationen heruntergeladen werden oder über den LBV kostenlos bestellt werden.

Knigge für Feld und Flur: Die Organisation Information.Medien.Agrar
(i.m.a.) hat vergangenes Jahr die Publikation „Knigge für Feld und Flur“ veröffentlicht. Diese kann kostenlos auf www.ima-agrar.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Aktuelle Fotos zur Broschüre unter
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Frau Ariane Amstutz
Telefon: 0711 2140-263
E-Mail: Amstutz@lbv-bw.de
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Landesbauernverband Baden-Württemberg e.V. (LBV)
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