20.06.2011 | 09:30:00 | ID: 9863 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Hinweise zu Entschädigungen für Gemüseerzeuger – Meldeformulare

Rostock (agrar-PR) - Die vermehrten EHEC-Erkrankungen und die in Folge dessen ergangenen Verzehrswarnungen haben zu einer erheblichen Marktstörung im Gemüsesektor geführt. Deshalb gewährt die EU nunmehr für betroffene Gemüseerzeuger Entschädigungen in Höhe von insgesamt 210 Mio. €.
Diese Marktstützungsregelung berücksichtigt Marktrücknahmen sowie sogenannte "Nicht- und Grünerntemaßnahmen" (Vernichtung der Pflanzen auf dem Feld, im Gewächshaus) für Tomaten, Gurken, bestimmte Salate, Paprika und Zucchini im Zeitraum vom 26.05.2011 bis 30.06.2011.

Für Erzeuger, die Mitglied einer anerkannten Erzeugerorganisation (EO) sind, läuft das gesamte Verfahren über die EO. Alle anderen Erzeuger müssen ihre Ansprüche selbst bei der in Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Stelle, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) anmelden und beantragen.

Es wird erwartet, dass am 18.06.2011 die entsprechende Rechtsgrundlage der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Betroffenen an die dort festgelegten formalen Anforderungen halten:

1. Bis Montag, dem 20.06.2011, 16.00 Uhr müssen die EO sowie alle anderen betroffenen Gemüseerzeuger ihren bis zum 19.06.2011 aufgelaufenen Schaden beim LALLF melden.

2. Ab dem 18.06.2011 dürfen keine Marktrücknahmen oder Nicht- und Grünerntemaßnahmen durchgeführt werden, die nicht zuvor dem LALLF angemeldet und von dort bestätigt wurden.

Sowohl für die Meldung des bisher entstandenen Schadens als auch für die Anmeldung weiterer beabsichtigter Markt entlastender Schritte ist das unter www.mv-regierung.de/lu zu findende Formular zu verwenden. Die ebenfalls beigefügten Ausfüllhinweise erleichtern die Bearbeitung des Formulars.

Minister Dr. Backhaus Minister bittet die Gemüseerzeuger eindringlich, diese Hinweise genau zu beachten. "Eine termingerechte Schadensmeldung und die vorherige Anmeldung noch geplanter Markt entlastender Maßnahmen (Anzeige und Bestätigung durch das LALLF) ab dem 18. Juni 2011 ist notwendig, um die Ansprüche auf die Entschädigung zu wahren."

Für bereits bis zum 17.06.2011 durchgeführte Marktrücknahmen und Vernichtungsmaßnahmen müssen später mit der Antragstellung für die Entschädigungszahlung Nachweise insbesondere zu Mengen, Flächen, Anbau-/Reifezustand, Qualität, Art der Verwendung/Vernichtung erbracht werden. Das können u.a. Rechnungen, Fotos, Gutachten unabhängiger Personen/Einrichtungen usw. sein.

Nähere Informationen zum eigentlichen Antragsverfahren, das bis zum 11.07.2011 läuft, werden demnächst bekannt gemacht.

Die Anmeldungen sind zu richten an:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Dezernat 620
Thierfelder Str. 18, 18059 Rostock
Telefon: 0381 /4035-0
Telefax: 0381 /4035-730
E-Mail: silke.krause@lallf.mvnet.de
oder hartmut.cziehso@lallf.mvnet.de

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