17.06.2013 | 11:40:00 | ID: 15273 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Hochwasserschäden: Flächendeckende Schadenserhebung für Baden-Württemberg liegt vor

Stuttgart (agrar-PR) - Unterstützung für betroffene Landwirtinnen und Landwirte

Starkregen und Überschwemmungen in den vergangenen Wochen haben in der baden-württembergischen Landwirtschaft Schäden von über 10 Millionen Euro verursacht. Das hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage einer flächendeckenden Schadenserhebung durch die Landwirtschaftsämter in den Landkreisen am Samstag (15. Juni) mitgeteilt. Im Vergleich zu den vom Hochwasser und Überflutungen am schwersten betroffenen Bundesländern Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt fällt die Schadensbilanz in Baden-Württemberg damit zum Glück weitaus weniger dramatisch aus. Dennoch sind in mehreren Landkreisen auch größere Überschwemmungen landwirtschaftlicher Flächen zu verzeichnen. Regional betrachtet konzentrieren sich die Überschwemmungsgebiete auf den Ortenaukreis und die Landkreise Rastatt und Ravensburg. Insgesamt beläuft sich die überschwemmte landwirtschaftliche Nutzfläche in Baden-Württemberg auf über 19.000 Hektar, davon rund 8.600 Hektar Ackerfläche, rund 10.100 Hektar Grünland und rund 600 Hektar Gartenbau- und Dauerkulturfläche. Hinzu kommen weitere 80.000 Hektar, die von Starkregen betroffen sind.

Da die Landwirte in der Regel nicht gegen Starkregen und Überschwemmungsschäden versichert sind und den finanziellen Schaden in vielen Fällen nicht alleine tragen können, hat das Land Baden-Württemberg verschiedene Hilfsmaßnahmen für betroffene Landwirte in die Wege geleitet. So wurden die Finanzämter bereits angewiesen, steuerliche Hilfsmaßnahmen zugunsten der von Überschwemmungen betroffenen Landwirte auszuschöpfen. Im Einzelnen umfassen die Hilfen eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen sowie die Anpassung der Steuervorauszahlungen. Darüber hinaus gewähren die Finanzämter in begründeten Fällen Vollstreckungsaufschub. Zudem können die Kosten für Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet für die geschädigten landwirtschaftlichen Betriebe bereits seit Ende vergangener Woche Förderdarlehen zu besonders zinsgünstigen Konditionen an. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz der Darlehen in der günstigsten Preisklasse (A) zwischen 1 Prozent und 2,47 Prozent.

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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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