04.05.2020 | 16:43:00 | ID: 28751 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Höfken/Wissing: „Mehr Transparenz durch öffentliches Meldeportal zu Nitratmessungen“

Mainz (agrar-PR) - Bäuerinnen und Bauern können ab sofort Hinweise zu konkreten Nitratmessstellen auf Plattform geben / Messdaten öffentlich einsehbar
„Wir nehmen sowohl den Wasserschutz als auch die Sorgen der Landwirte ernst. Deshalb haben wir ein Nitrat-Meldeportal eingerichtet. Hier können Bäuerinnen und Bauern Fragen zu Messstellen in den sogenannten nitratgefährdeten Gebieten im Grundwassermessnetz stellen und Anmerkungen machen. Die Informationen werden im Online-Portal veröffentlicht und damit Standortfragen zu Messstellen transparent erläutert“, sagten Umweltministerin Ulrike Höfken und Landwirtschaftsminister Volker Wissing.

Das Portal fragen-zu-nitratmessungen.rlp.de wurde mit Unterstützung des Landesamts für Umwelt und des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück errichtet und wird vom Umweltministerium betrieben.

Eine Karte mit allen Messpunkten gibt die Möglichkeit, sich auf eine konkrete Messstelle im Messstellennetz zu beziehen. Alle Informationen werden auf dem Portal online zur Verfügung gestellt. Die Daten sind für jeden öffentlich einsehbar. Damit werden Standortfragen zu einzelnen Messstellen transparent erläutert.

Zusätzlich werden die Daten zu den Nitratgehalten der Messstellen bis zurück ins Jahr 2007 in grafischer und tabellarischer Form präsentiert.

Die Kategorien, die ein Landwirt hinsichtlich einer Messstelle melden kann, wurden zusammen mit den Bauern- und Winzerverbänden erarbeitet.

Zudem werden grundsätzliche Fragen zu fünf Schlüsselthemen erläutert:

1. Nitratbelastungen – warum ist das ein Problem, wer oder was verursacht das Problem?
2. WRRL und Ausweisung von Grundwasserkörpern – wie wird beprobt, wie wird der Zustand eines Gewässers ermittelt, etc.?
3. Welche Grundwasser-Messnetze gibt es – wie werden diese überprüft?
4. Novellierung der Düngerverordnung – warum braucht es das und was ist der aktuelle Status?
5. Ausweisung von gefährdeten Gebieten – wie wird dies bisher gehandhabt und welche Methodik wird jetzt erarbeitet?

Hintergrund:
Umsetzung der Düngerverordnung und Ausweisung von gefährdeten Gebieten

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Düngeverordnung (DüV) kamen Fragen zu einzelnen Messstellen auf. Diese werden über das Meldeportal nun transparent erläutert.

Die Düngeverordnung (DüV) soll dazu beitragen, die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und EU-Nitratrichtlinie zu erfüllen. Mit den Richtlinien will die Europäische Union in ganz Europa dafür sorgen, dass Oberflächengewässer und Grundwasser in einen besseren Zustand gebracht werden. Beim Grundwasser werden mengenmäßige und qualitative Betrachtungen angestellt. Dabei wird auch der Nitratgehalt des Wassers gemessen. Auf dieser Grundlage wurden sogenannte nitratgefährdete Gebiete, auch „rote Gebiete“ genannt, ausgewiesen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zur Umsetzung des im Juni 2018 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) erarbeitet. Der Bundesrat hat dem Entwurf am 27. März 2020 ohne die Stimmen von Rheinland-Pfalz zugestimmt.

Der Bund wird eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, die ein bundesweit einheitliches und rechtssicheres Verfahren zur Festlegung der belasteten Gebiete festlegt. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass für eine differenzierte und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete neben Daten der Gewässerbeschaffenheit insbesondere auch Daten über landwirtschaftliche Nährstoffemissionen sowie ein einheitliches Modell zur Beschreibung und Quantifizierung der Eintrags-, Transport- und Strömungsvorgänge herangezogen werden muss. Diese Verwaltungsvorschrift soll bis zum Sommer 2020 dem Bundesrat zur Abstimmung vorliegen.

Bereits 2017 hat das Land Rheinland-Pfalz ein Landesnährstoffmodell mit zwei eigenständigen Projektteilen sowohl an das Forschungszentrum Jülich als auch das Thünen-Institut beauftragt. Dabei wurde ein hydrogeologischer Modellverbund mit einem regionalspezifischen Nährstoffmodell verknüpft. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift des Bundes kann es erforderlich sein, das Landesnährstoffmodell an diese anzupassen. Das Land erwartet, dass auf dieser Grundlage eine differenziertere Abgrenzung gefährdeter Gebiete vorgenommen werden kann.
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