20.10.2021 | 16:16:00 | ID: 31275 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Klöckner: Keine Willkür, sondern belastbare Berechnungsmethode

Berlin (agrar-PR) - Bundesministerin verhindert noch weitere Absenkung des Durchschnittssatzes – Parlament muss bei Anpassungen eingebunden werden
In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerpauschalierung (‚Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht‘) beschlossen. Federführend zuständig für das Gesetz ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF).

In den Verhandlungen mit dem BMF hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erreicht, dass es nicht noch zu einer weiteren Absenkung des Pauschalierungssatzes kommt und verhindert, dass der Satz künftig in einem Automatismus ohne Parlamentsberatung und Gesetzgebungsprozess angepasst werden kann.

Der ursprüngliche Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte genau einen solchen Automatismus sowie eine Absenkung des Pauschalierungssatzes auf neun Prozent vorgesehen. Das hatte Bundesministerin Julia Klöckner abgelehnt und statt dieser Willkür auf eine belastbare Berechnungsmethode gepocht. Damit hat sie das BMF nun zum Einlenken bewegt.

Konkret sind im heute beschlossenen Gesetzentwurf die folgenden Punkte verankert:
1. Der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird festgelegt auf 9,5 Prozent, wie auf Grundlage der Bundesrechnungshofmethode berechnet.
2. Im Gesetz wird die jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes, die Berechnungsmethode sowie eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag festgeschrieben.
3. Sollte sich bei der jährlichen Überprüfung des Durchschnittssatzes eine Anpassung ergeben, ist die Bundesregierung verpflichtet, das Parlament im Rahmen des dann erforderlichen Gesetzgebungsvorhabens einzubinden.

In einer Videokonferenz des Bundesministeriums mit den Berufsverbänden war man sich einig, dass die Klage der EU-Kommission abgewendet und das Risiko von Rückzahlungen im Beihilfeverfahren nicht eingegangen werden sollte. Deshalb sei es angeraten, die Forderung der Kommission nach einer gesetzlichen Neuregelung mit Anpassung des Pauschalierungssatzes bis zum 1. Januar 2022 zu erfüllen.
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Herr Mathia Paul
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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