Erfurt (agrar-PR) -
Verlängerung der Antragsfrist bis zum 12. November Seit dem 29.06.2009 nutzt der Freistaat mit dem „Thüringer
Liquiditätshilfeprogramm 2009 für landwirtschaftliche Unternehmen“ von
der Bundesregierung bereitgestellte Mittel, um seine
landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Überbrückung ihrer nach wie
vor sehr angespannten Liquiditätslage zu unterstützen. Das Thüringer
Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bewilligt
einprozentige Zinsverbilligungen für Liquiditätshilfekredite der
Landwirtschaftlichen Rentenbank, die über die Hausbanken ausgereicht
werden. Bis heute wurden 96 Anträge auf Zinsverbilligung mit einem
durchschnittlichen Darlehensvolumen von 200.000 Euro bewilligt. Die
Inanspruchnahme der den Ländern zugebilligten Kreditplafonds liegt in
Thüringen mit rund 40 Prozent deutlich über dem Niveau der anderen
neuen Länder, bleibt allerdings noch erheblich niedriger als im
Bundesdurchschnitt (über 50 Prozent des Gesamtplafonds). Zurzeit stehen
noch mehr als 22 Millionen Euro Darlehensvolumen für Thüringer Betriebe
bereit.
„Um unseren Agrarunternehmen und den Hausbanken noch
ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Liquiditätshilfeanträge und
der dazu erforderlichen Kreditbereitschaftserklärungen der
Geldinstitute zu geben, haben wir die Frist zur Antragsabgabe im
Ministerium um zwei Wochen bis zum 12.11. verlängert“, verkündete heute
Minister Dr. Sklenar. „Eine weitere Fristverlängerung ist nicht
möglich“, so der Minister. Er verweist dabei auf die vom Bund
vorgegebenen Fristen: Bewilligung durch die Länder bis spätestens
15.11., die anschließende Beantragung der Darlehen durch die Hausbank
bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank bis zum 30.11. und Abruf der
Mittel bis spätestens 15.12.
Die Programminformation sowie Antragsunterlagen sind erhältlich
http://www.thueringen.de/de/thueringenagrar/foerderung_formulare/landwirtschaft
bzw. bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter
http://www.rentenbank.de