13.05.2009 | 00:00:00 | ID: 535 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Marktdaten: Schweine- und Rinderpreise am Telefon

Oldenburg (agrar-PR) - Höchstrichterliches Urteil berührt Vereinigungs-Preis nicht
Die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) in Bonn hat zum 30. April 2009 ihren Betrieb eingestellt. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) das Absatzfondsgesetz als verfassungswidrig erklärt und damit der ZMP die Existenzgrundlage entzogen.

Von diesem Urteil ist die Preismeldung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch e. V. nicht betroffen. Deren Grundlage ist laut Landwirtschaftskammer Niedersachsen das nach wie vor geltende Marktstrukturgesetz.

Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften wird montags gegen 12.00 Uhr die Preisinformationen zum Rindermarkt unter der gebührenpflichtigen Info-Hotline 09001 190-245 und gegen 14.30 Uhr zum Ferkelmarkt unter der Rufnummer 09001 190-244 herausgegeben. Freitags gegen 14.00 Uhr wird unter der Rufnummer 09001 190-244 der Preis für Schlachtschweine und Sauen veröffentlicht (0,69 Euro/Min., Mobilfunk ggf. abweichend).

Das BVG hatte am 3. Februar 2009 die Beitragsveranlagung nach dem Absatzfondsgesetz als unzulässige Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit dieser Entscheidung fiel der rechtliche Rahmen, aufgrund dessen der Absatzfonds die ZMP beauftragt hatte, Marktbeobachtungen und Marktberichterstattungen durchzuführen. Der ZMP fehlten damit die finanziellen Mittel, sodass die Auflösung des Unternehmens beschlossen wurde.
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