Die Bundeszuschüsse in der
Agrarsozialversicherung sind dem besonders starken Strukturwandel in
der Landwirtschaft geschuldet. Darauf weist der Rheinische
Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn hin.
Ihre Zusicherung sei Voraussetzung zur Schaffung des eigenständigen
agrarsozialen Sicherungssystems gewesen. Die Bundesmittel in der
Alterssicherung der Landwirte dienten dazu, das strukturwandelbedingte
Defizit („Alte Last“) abzumildern und ein vergleichbares
Beitrags-/Leistungsverhältnis wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu erreichen, betont der RLV und macht deutlich,
dass den 624 974 Empfänger von Geldleistungen der Alterskasse für
Landwirte im Jahr 2009 nur noch 268 321 Beitragszahler gegenüber
standen. Statistisch gesehen entfielen damit nach Angaben des RLV auf
jeden "Aktiven" 2,3 zu versorgende Ruheständler. In der
Rentenversicherung der Arbeitnehmer kommen dagegen auf 100
Beitragszahler 60 Rentner.
Wie der RLV weiter mitteilt, brachten 1960 in den alten
Bundesländern noch 770 870 beitragspflichtige Unternehmer und
Weiterversicherte jene Mittel auf, aus denen 320 390 Altenteiler ihre
Altersgelder erhielten. Diese in Folge des enormen Strukturwandels sich
ergebende Verschiebung der Relationen in den vergangenen Jahren
bedeutet einen Beitragsanstieg, den keine andere Berufsgruppe in dieser
Form zu verkraften hatte. Seit 1980 haben sich die monatlichen
Zahlungen der Landwirte an ihre Alterskassen mehr als verfünffacht.
Ohne die Beteiligung des Bundes in Höhe von 2,28 Mrd. € wäre die
Beitragsbelastung der Landwirte, die selbst rund 680 Mio. € für die
Altersversicherung aufwenden, heute kaum noch erträglich. Die
landwirtschaftliche Alterssicherung bleibe somit existentiell auf eine
Übernahme der strukturellen Defizite durch den Staat angewiesen.
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