29.03.2010 | 00:00:00 | ID: 5229 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Österreichische Beizmittelstrategie 2009/10

Wien (agrar-PR) - Maßnahmen und Auflagen für insektizide Beizmittel zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Bienen
In Österreich wurde im Jahr 2008 Mais auf ca. 300.000 ha angebaut. Mit 21,8 Prozent Anteil an der Ackerfläche ist Mais noch vor Winterweizen die flächenmäßig bedeutendste Kultur. Die Ernte an Körnermais- und Corn-Cob-Mix (CCM) entspricht mit insgesamt 2,45 Mio. Tonnen etwa 2/3 der gesamten Futtergetreideproduktion.

Mais ist in Österreich im Wesentlichen durch zwei Schädlinge massiv bedroht: Maiswurzelbohrer und Drahtwurm. Seit Beginn der 90-er Jahre breitet sich der Maiswurzelbohrer als neuer, gefährlicher Maisschädling in Europa aus; in Österreich trat er zum ersten Mal im Jahr 2002 auf. Der Maiswurzelbohrer gilt in der EU als Quarantäneschädling. Es gibt somit auch eine gesetzliche Verpflichtung, den Schädling mit adäquaten Methoden einzudämmen bzw. die weitere Ausbreitung maßgeblich zu verlangsamen.

Insektizide Beizmittel spielen eine wichtige Rolle im österreichischen Maisanbau. Viele Betriebe könnten ihre derzeitige Bewirtschaftungsform ohne den Einsatz von Saatgutbehandlungsmitteln gegen den Maiswurzelbohrer nicht aufrechterhalten. Darüber hinaus stellen insektizide Saatgutbehandlungsmittel eine wichtige Pflanzenschutzmaßnahme gegen Drahtwürmer in Mais dar. Ein Verlust der insektiziden Saatgutbehandlungsmittel hätte daher gravierende Folgen für die Maisproduktion bzw. in weiterer Folge auch für die Tierproduktion in Österreich.

Hintergrund: Beizmittel und Bienen

Im Frühjahr 2008 kam es in Deutschland im Zuge der Aussaat von Insektizid-gebeiztem Maissaatgut zu einem Auftreten von Bienenschäden. Auf Basis der in Deutschland 2008 gemachten Erfahrungen wurden seitens der AGES/des BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit) unter anderem folgende kritische Punkte identifiziert:

Beizqualität des Saatgutes, Handhabung des Saatgutes, Sägerätetechnik beim Maisanbau, Witterungsbedingungen und Entwicklungsstand bzw. Zusammentreffen der Blühphase benachbarter Pflanzenbestände zur Zeit der Maisaussaat.

Maßnahmen

Aus Vorsorgegründen wurden seitens des BAES bereits 2008 für die Saison 2009 risikomindernde Auflagen für insektizide Maisbeizmittel zum Schutz der Umwelt (insbesondere der Bienen) vorgeschrieben sowie weitergehende Maßnahmen gesetzt bzw. die Zulassungen dieser insektiziden Pflanzenschutzmittel abgeändert. Eine aktuelle ergänzende Risikobewertung der AGES, basierend auf den zusätzlich vorliegenden Daten und unter Berücksichtigung der neuen Auflagen und Maßnahmensetzungen für die Anbausaison 2010, ergab ein annehmbares Risiko für Bienen und ihre Brut.

Mit den neuen Maßnahmen und Auflagen zur Risikominderung ist aus Sicht des BAES eine Aufrechterhaltung der Zulassungen von insektiziden Beizmitteln in Mais möglich und vertretbar. Unabdingbar ist jedoch, dass diese vorgeschriebenen Maßnahmen und Auflagen in der Praxis lückenlos umgesetzt und eingehalten werden.

Kernelemente dieser Maßnahmensetzungen sind:

* Lückenlose Verwendung von pneumatischen Maissägeräten mit abdriftmindernder Ausstattung
* Strikte Vermeidung von Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände während des Sävorganges
* Sachgemäße Beizung und Kennzeichnung des Saatgutes sowie sachgemäße Handhabung des gebeizten Saatgutes
* Generelle Einschränkung der Zulassungen auf die Anwendung gegen Maiswurzelbohrer und Drahtwurm
* Gezielte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auf Ebene der Inverkehrbringung der Pflanzenschutzmittel (Beizmittel) und von gebeiztem Saatgut sowie im Rahmen der Ausbringung des gebeizten Saatgutes
* Gegebenenfalls Einrichtung von Bienentränken als zusätzliche risikomindernde Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung der Exposition von Bienen durch Guttationswasser.

Die gesetzten Maßnahmen für den Anbau 2010 werden, wie auch schon 2009, durch das Projekt „Melissa“ einer Evaluierung auf mögliche Auswirkungen auf Bienen unterzogen.

Durch eine neue Verordnung zum Saatgutgesetz 1997 über das Inverkehrbringen von chemisch behandeltem Saatgut ("Saatgut-Beiz-Verordnung") wird festgeschrieben, dass die angeführten risikomindernden Auflagen für jegliches in Österreich in Verkehr gebrachte Saatgut gelten.
Pressekontakt
Frau Dr. Ingrid Kiefer
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
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