Hannover (agrar-PR) - Herr Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke hat den Wunsch des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung des Niedersächsischen Landtages nach Unterrichtung
über den Sachstand bei Geflügelzucht und -mast in Hinblick auf den
Tierschutz zum Anlass genommen, einen ausführlichen Überblick über die
Problemlagen und die Lösungsansätze zu geben, die das Ministerium
verfolgt.
Entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen der Geflügelarten
(Legehennen, Masthähnchen, Puten, Pekingenten usw.) variieren die
Handlungsoptionen, die zudem auf wissenschaftlich fundierten
Erkenntnissen beruhen müssen, die in der Praxis erfolgreich umgesetzt
werden sollen.
Das notwendige wissenschaftliche Fundament ist nicht zuletzt auch
Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2009 - 7
C4/09, wonach eine Qualzucht im Sinne des § 11b des Tierschutzgesetzes
nur dann besteht, wenn mit erblich bedingten Schäden gerechnet werden
muss - die Schäden der Tiere zwangsläufige Folge ihrer genetischen
Disposition sind.
Die in Zusammenhang mit dem Tierschutz diskutierten Probleme in den
Geflügelhaltungen sind aber durch die Haltungsbedingungen, die
tiergerechte Versorgung und Pflege sowie eine veterinärmedizinische
Betreuung beeinflussbar, wie in vielen Tierhaltungen nachgewiesen wird.
Das Landwirtschaftsministerium verfolgt den aufwändigen und leider
nicht kurzfristig alle Probleme beseitigenden Weg der Förderung der
wissenschaftlichen Kenntnisse und der Zusammenarbeit mit den
Geflügelhaltern zur Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere.
Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Landesregierung als „Beitrag zur Versachlichung der Diskussion" dankbar zur Kenntnis.