06.04.2011 | 12:45:00 | ID: 8982 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Tagung: Nebenentschädigungen bei Grundeinlösen nachvollziehbar berechnen

Wien (agrar-PR) - Landwirtschaft begrüßt neues Berechnungsmodell als praxistauglich.
Diskussionen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Entschädigungshöhe von Nebenschäden bewogen die Rechtsanwaltskanzlei Neudorfer und die LK Österreich, eine Tagung Ende März zum Thema "Grundeinlöse und Nebenschäden" abzuhalten. Unterstützt wurden sie dabei durch die LBG Österreich, die Land&Forstbetriebe Österreich und die Kepler Universität Linz. 

Sachverständige seien der Ansicht, dass im Zusammenhang mit der Ermittlung der Entschädigungshöhe von Nebenschäden individuelle betriebsspezifische Ansätze aus fachlicher Sicht unberechtigt und daher grundsätzlich nur regionstypische Daten, die für jedes Projekt neu kalkuliert werden, anzusetzen wären, erläuterte Dr. Probst (Neudorfer Rechtsanwälte) die Notwendigkeit, diese Tagung abzuhalten.

Weiters, so Probst, werde bisher die - ebenfalls rechtlich nicht haltbare - Auffassung vertreten, dass Betriebsgrößen nicht zu berücksichtigen seien und lediglich eine regionstypische Fruchtfolge anzusetzen wäre.

Unter "Nebenschäden" werden u. a. Wirtschaftserschwernisse, erhöhter wirtschaftlicher Aufwand durch Durchschneidungen, Mehrwege (Ersatz für Umwege), Ertragsausfälle durch die Verminderung der bewirtschaftbaren Fläche, Ertragsausfälle in der Jagd und Fischerei verstanden. Berechnung der Entschädigung Neben dem Grundwert seien auch andere vermögensrechtliche Nachteile zu ersetzen, verdeutlichte Univ.Prof. Dr. Kerschner (Uni Linz) in seinem Vortrag.

Kerschner: "Nach der Judi-katur des Obersten Gerichtshofes bei der Ermittlung der entschädigungspflichtigen Nachteile ist auf die konkreten individuellen Gegebenheiten des Betriebes abzustellen. Diese sind bei der Berechnung der Entschädigung auch heranzuziehen." Neues Berechnungsmodell Das neue Berechnungsmodell bei An- und Durchschneidungsschäden in der Landwirtschaft wurde von Univ.Doz. Dipl.-Ing. Dr. Bochsbichler vorgestellt.

Besonderes Kennzeichen ist die betriebsspezifische Abbildung der konkreten Bewirtschaftungsverhältnisse vor und nach der Beanspruchung. Die tatsächlichen Nachteile für die Eigentümer der in Anspruch genommenen Grundstücke können nachvollziehbarer berechnet werden. Auch wenn die Berechnung mit einem Mehraufwand für die ermittelnden Sachverständigen verbunden ist, sind diese Mehrkosten jedenfalls gerechtfertigt, weil die nur so eine korrekte und nachvollziehbare Berechnung gemäß aktueller Judikatur des OGH gewährleistet werden kann.

Im Zuge der Podiumsdiskussion mit Dr. Albert Ager (Leiter der Grundeinlöse ASFINAG), Univ.Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Universität Linz), Präsident Dipl.-Ing. Felix Montecuccoli (Land&Forstbetriebe Österreich), SV Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Christian Wallner (Obmann FG Land- und Forstwirtschaft) und Präsident Ing. Franz Windisch (Landwirtschaftskammer Wien) wurde das neue Berechnungsmodell als nachvollziehbar begrüßt und für die praktische Verwendung empfohlen. (lk-ö)
Pressemeldung Download: 
Agrar-Presseportal
Agrar-Presseportal
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379-810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.