25.06.2009 | 00:00:00 | ID: 957 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Thüringer Liquiditätshilfeprogramm 2009 für landwirtschaftliche Unternehmen

Erfurt (agrar-PR) - Mit dem „Thüringer Liquiditätshilfeprogramm 2009“ wird der Freistaat Thüringen seine landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Überbrückung der derzeitigen Krisensituation unterstützen und kurzfristig von der Bundesregierung bereitgestellte Mittel für die Bewilligung zinsverbilligter Kredite nutzen. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat hierzu Vereinbarungen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Landwirtschaftlichen Rentenbank abgeschlossen.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank wird zinsverbilligte Darlehen der Hausbanken an landwirtschaftliche Unternehmen refinanzieren. Diese Darlehen werden für die Finanzierung von Betriebsmitteln, Kapitaldienst, Lohnzahlungen oder andere betriebsnotwendige Ausgaben gewährt.

Insgesamt stehen im Freistaat 1,2 Mio. Euro zur Verfügung, um die Zinsen für Darlehen mit vierjähriger Laufzeit um 1 % zu reduzieren und ein Kreditvolumen von ca. 47 Mio. Euro auszureichen. Es können auf diesem Wege maximal 300.000 Euro pro Betrieb ausgereicht werden. Für Unternehmen, die diese Darlehen nach Erhalt der Betriebsprämie 2009 zurückzahlen, besteht eine Sondertilgungsoption für Darlehen in Höhe von 70 % der zuletzt erhaltenen Betriebsprämie und die Zinsverbilligung wird auf 3 % erhöht.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die aktuellen Entwicklungen auf den Agrarmärkten, die insbesondere auf dem Milchmarkt mit deutlich gesunkenen Erzeugerpreisen einhergehen, mindern die Rentabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung und gefährden gleichzeitig die Zahlungsfähigkeit und den Fortbestand wirtschaftlich grundsätzlich lebensfähiger landwirtschaftlichen Unternehmen. Hierdurch drohen irreversible Schäden für die Entwicklung der Thüringer Agrarstruktur.

„Ich bin sicher“, so der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Volker Sklenar, „dass es mit dieser kurzfristigen Finanzhilfe gelingen wird, unseren landwirtschaftlichen Unternehmen effektiv zu helfen, die aktuelle Liquiditätskrise zu überbrücken.“


Die Programminformation sowie Antragsunterlagen sind erhältlich beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, den Landwirtschaftsämtern oder im Internet unter http://www.thueringen.de/de/thueringenagrar/foerderung_formulare/landwirtschaft
 Anträge können ab dem 29. Juni 2009 an das Ministerium gerichtet werden.
Pressekontakt
Herr Andreas Maruschke
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Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
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