15.06.2009 | 00:00:00 | ID: 840 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Tierische Fette: Endlich gleiche Bedingungen für Bauern in Europa

Bonn (agrar-PR) - Deutsche Bauern dürfen nun das Gleiche füttern wie ihre europäischen Berufskollegen
Deutsche Bauern sind erfreulicherweise um einen Wettbewerbsnachteil ärmer: Das national einseitige Verfütterungsverbot tierischer Fette an Nichtwiederkäuer wurde aufgehoben. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt, war Deutschland das einzige Land in der EU, das dieses Verbot aufrechterhielt. Dadurch entstanden den Landwirten erhebliche Kostennachteile durch höhere Futterkosten.

Der Bundestag entschied sich am vergangenen Freitag dafür, die Verfütterung tierischer Fette an Schweine zu zulassen. Damit folgten die Parlamentarier der Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Dieser Beschluss wurde formell im Zusammenhang mit dem neuen Lebensmittel- und Futterrecht abgesegnet.

Der RLV begrüßt diese Entscheidung. Nun lägen dem Verbraucherschutz in Europa einheitliche Regeln zu Grunde. Denn bisher war es nur in den übrigen Ländern Europas möglich, Tiere mit tierischen Fetten zu füttern. Die daraus hergestellten Produkte wie Fleisch, Milch und Eier landeten ungehindert auf dem Tisch des deutschen Verbrauchers.

Bisher hätten die deutschen Bauern stets ein zusätzliches Paket, sprich einen kostenträchtigen Wettbewerbsnachteil, tragen müssen, so der RLV. Die Angleichung des deutschen Gesetzes bedeute für Schweine haltende Betriebe nicht nur eine Gleichstellung mit den europäischen Berufskollegen sondern auch eine Kostenentlastung. Denn sie hätten zusätzliche Gelder für hohe Eiweißfutterkosten aufbringen müssen.

Die Verfütterung tierischer Fette sei unbedenklich, hebt der RLV hervor und beruft sich dabei auf die wissenschaftlichen Bewertungen des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie der Europäischen Behörde für Lebensmit-telsicherheit (EFSA). Diese seien der Auffassung, dass die Lockerung des Verbotes mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz vereinbar ist.
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