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Vorschläge zur Stärkung der Milcherzeuger in der Vermarktungskette vorgelegtBerlin (agrar-PR) - DBV: Viele Maßnahmen in Deutschland bereits etabliert Aufbauend auf dem Bericht der hochrangigen
Expertengruppe Milch hat die EU-Kommission nun Legislativvorschläge zur
Stärkung der Milchbauern in der Kette zur Vermarktung von Milch und
Milcherzeugnissen vorgelegt. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV)
mitteilte, beziehen sich die Vorschläge auf schriftliche
Vertragsbeziehungen zwischen Milcherzeuger und Molkerei, die Gründung
von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden sowie zur Transparenz
am Milchmarkt. Im Einzelnen soll das EU-Recht in folgenden Punkten
geändert werden:
1. Wie im nationalen Recht bereits gegeben,
soll nun auch das EU-Recht die Billigung von Erzeugerorganisationen
vorsehen. Erzeugerorganisationen sollen damit ermächtigt werden,
Milchlieferverträge mit der Molkerei oder der Milchsammelstelle für ihre
Mitglieder auszuhandeln. Diese dürfen dann aber u. a. nicht mehr als
3,5 Prozent der gesamten EU-Milcherzeugung bündeln. Ferner soll im
EU-Recht die Möglichkeit für grenzüberschreitende Tätigkeiten von
Erzeugerorganisationen geschaffen werden.
2. Den Mitgliedstaaten wird die Möglichkeit
gegeben, eine Verpflichtung zum Abschluss von schriftlichen Verträgen
zwischen Milcherzeuger und Verarbeiter einzuführen. Der im Voraus
abzuschließende und frei auszuhandelnde Vertrag soll den für die
Lieferung zu zahlenden Preis bzw. eine Preisformel, die Liefermenge und
die Vertragslaufzeit beinhalten. Von einer Verpflichtung zum Abschluss
schriftlicher Verträge sind Genossenschaften und deren Mitglieder
ausgenommen, wenn die Satzung bereits Regelungen im Sinne der genannten
Vertragselemente enthält.
3. Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit
eröffnet werden, Branchenorganisationen, die die Akteure im Milchsektor
(Milcherzeuger, Verarbeiter, Händler und Einzelhandel), repräsentieren,
anzuerkennen. Die Vorschläge zu den Branchenorganisationen zeigen
deutlich die Grenzen möglicher Vereinbarungen, Entscheidungen und
Verhaltensweisen auf. Mit der Tätigkeit dieser Organisationen darf es
nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs, der Funktionsfähigkeit des
Binnenmarktes und zur Festsetzung von Preisen kommen.
4. Hinsichtlich der Transparenz sieht der
Verordnungsvorschlag die Meldung der monatlichen Milchliefermengen durch
die Molkereien an eine zuständige nationale Behörde vor.
Der DBV weist zu den vorgelegten
Gesetzesvorschlägen daraufhin, dass einige dieser vorgeschlagenen
Maßnahmen in Deutschland schon seit Jahren gelebt werden, beispielsweise
im Bereich der Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeuger und Molkerei.
So seien in Deutschland rund 70 Prozent der Milchbauern
genossenschaftlich organisiert. Das vertragliche Miteinander sei hier
über Milchlieferordnungen und Satzungen geregelt. Die restlichen 30
Prozent würden ihre Milch privaten Molkereien andienen, mit denen es
ebenso Verträge gebe, während eine Vielzahl von Milcherbauern in den
anderen EU-Mitgliedsstaaten keine schriftlichen Verträge mit ihren
Abnehmern hätten. Die Vorschläge über verbindlichere
Vertragsbestandteile bezüglich Preisen, Mengen und Fristen bringen nach
Ansicht des DBV jedoch einen positiven Impuls in die Diskussion zur
Stärkung der Milchbauern in der Wertschöpfungskette. In Bezug auf die
Stärkung von Erzeugerorganisationen zur Verbesserung der
Verhandlungsmacht biete das deutsche Marktstrukturgesetz ausreichend
rechtliche Möglichkeiten, die es in anderen EU-Mitgliedstaaten so nicht
gibt. Gute Beispiele von Erzeugerzusammenschlüssen in Deutschland gebe
es u. a. in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Neu ist, dass
nunmehr auch Regelungen für eine eventuell grenzüberschreitende
Tätigkeit geschaffen werden. Pressemeldung Download: | |
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