12.01.2011 | 14:26:00 | ID: 7731 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Zulässige Höchstwerte von Dioxin deutlich unterschritten

Potsdam (agrar-PR) - Im aktuellen Fall von Dioxin-Verunreinigungen in Futtermitteln gibt es für Brandenburg erste Laborergebnisse.
Die Laborwerte der im Geflügelschlachtbetrieb im Landkreis Oder-Spree sichergestellten tief gefrorenen Hähnchenschenkel und die Futtermittelprobe aus dem Ferkelaufzuchtsbetrieb in Elbe-Elster lagen deutlich unterhalb der für Dioxin zulässigen Höchstgehalte.

Für die Hähnchenschenkel wurde im Landeslabor Berlin-Brandenburg ein Gehalt an Dioxinen von 0,35 Pikogramm pro Gramm Fett ermittelt (der gesetzliche Höchstgehalt liegt bei 2 Pikogramm pro Gramm Fett), im Futtermittel für Ferkel wurde ein Dioxingehalt von 0,07 Nanogramm pro Kilogramm (88 % Trockensubstanz) ermittelt (der gesetzliche Höchstgehalt liegt bei 0,75 Nanogramm pro Kilogramm).

Damit kann für zwei der acht betroffenen Brandenburger Betriebe Entwarnung gegeben werden. Die Analyseergebnisse aus dem Landeslabor Berlin-Brandenburg werden unverzüglich an die zuständigen Ämter der Landkreise Oder-Spree und Elbe-Elster weitergeleitet, damit dort weitere Schritte wie die Aufhebung der vorsorglichen Sicherstellung der Gefrierware bzw. der amtlichen Beobachtung veranlasst werden können.

„Eine komplette Entwarnung können wir noch nicht geben. Wir arbeiten weiter zügig daran, den Fall der mit Dioxin belasteten Futtermittel im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes aufzuarbeiten“, sagt Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke). Notwendige Konsequenzen sieht sie vor allem in der Futtermittelgesetzgebung des Bundes und im Kontrollsystem. „Belastete Fette dürfen unter keinen Umständen in die Lebensmittelkette gelangen. Unternehmen, die Futterfette herstellen oder diese verkaufen, dürfen nicht gleichzeitig mit technischen Fetten handeln“, fordert die Ministerin. Regressansprüche der betroffenen Landwirte sind laut Tack an den Verursacher der Dioxin-Verunreinigung zu richten. Hier müsse das Verursacherprinzip gelten. In der nächsten Woche (18. Januar 2011) findet in Berlin eine gemeinsame Sondersitzung der Verbraucherschutzminister und der Agrarminister statt, auf der es um Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal gehen soll.

Für drei weitere Betriebe, eine Ferkelproduktion und einen Putenbetrieb im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und für einen Brandenburger Betriebsteil eines Geflügelmastbetriebes mit Firmensitz in Sachsen liegen noch keine Laborergebnisse vor. Hier werden die amtliche Beobachtung (Ferkelproduktion) bzw. vorsorgliche Sperrung (Geflügelmast- und Putenbetrieb) aufrecht erhalten. Die drei betroffenen Vermittlerbüros für Tierhandel stehen ebenfalls weiter unter amtlicher Beobachtung. (PD)
Pressemeldung Download: 
Agrar-Presseportal
Agrar-Presseportal
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379-810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.