03.05.2019 | 13:34:00 | ID: 27361 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarwirtschaft

Zusatzkosten von Tierwohlmaßnahmen auf Erzeugerstufe

Oldenburg (agrar-PR) - Seit dem 01.04.2019 kennzeichnet der deutsche Lebensmittelhandel die Haltungsform von Fleischerzeugnissen einheitlich. Primäres Ziel ist mit der Hilfe des 4-stufigen Tierwohllabels den Verbraucher über die Haltungsformen der Tierhaltung aufzuklären und ihn in die Verantwortung beim Einkauf einzubeziehen.

Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch begrüßt diese Initiative ausdrücklich, so Matthias Frieß, Vorstand der VEZG in Oldenburg, obwohl dies auf Erzeugerstufe mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist.

Als Orientierungsgröße hat die VEZG die Kosten der jeweiligen Tierwohlmaßnahmen von renommierten Betriebswirtschaftlern aus dem Agrarbereich berechnen lassen.

Für die Haltungsform 2 des LEH ergeben sich danach Zusatzkosten auf Erzeugerstufe in Höhe von 13 Cent je KG Schweineschlachtgewicht. Das von der Bundesregierung geplante Staatliche Tierwohllabel führt in der Landwirtschaft zu Mehrkosten die etwa um das Vierfache höher liegen. Sollten sich an den Produktionsvorgaben der Labelinhaber Änderungen ergeben muss die Kostenkalkulation neu angepasst werden. Verarbeiter und Handel werden auf Basis dieser Kosten Ihre Endverbraucherpreise kalkulieren können. Demzufolge sind nunmehr die Marktbeteiligten aufgefordert transparent die Haltungsformen preisdifferenziert im LEH auszuloben.

Verbraucher erhalten damit die Gelegenheit sich eindeutig für mehr Tierwohl zu entscheiden und die Erzeugungsbedingungen in die gesellschaftlich erwünschte Richtung zu verändern.

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