Berlin (agrar-PR) -
Ausbildungsverordnung für den Beruf Milchtechnologe/Milchtechnologin novelliert Zukünftig gibt es die Berufsbezeichnung „Molkereifachmann“
nicht mehr. Der Beruf wurde umbenannt in „Milchtechnologe“. Von der
Umbenennung
der Berufsbezeichnung versprechen sich die Sozialpartner eine
Attraktivitätsverbesserung des Berufes und eine bessere Aufstellung im
verschärften Wettbewerb um Auszubildende am Ausbildungsstellenmarkt,
teilte der
Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Er informierte darüber, dass Ende
April die
novellierte Ausbildungsverordnung für den Agrarberuf
Milchtechnologe/Milchtechnologin vom 9. April 2010 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht wurde. Diese Neuregelung wird zu Beginn des kommenden
Ausbildungsjahres
2010/2011 am 1.8.2010 in Kraft treten und damit die bislang geltende
Ausbildungsverordnung für den Beruf Molkereifachmann/-frau ablösen.
Die Novellierung ist das Ergebnis konstruktiver gemeinsamer
Eckdatenabstimmungen der Sozialpartner. Diese waren arbeitgeberseitig
durch den
DBV und den Zentralverband der Deutschen Milchwirtschaftler (ZDM) sowie
arbeitnehmerseitig durch die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten
(NGG)
vertreten. Auf Grundlage eines vereinbarten Eckdatenkonzepts
erarbeiteten
Sachverständige der Sozialpartner im Rahmen eines vom
Bundeslandwirtschaftsministeriums
(BMELV) beauftragten Erarbeitungsverfahrens unter Koordinierung durch
das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Ausbildungsverordnung.
Gleichzeitig
überarbeiteten die Bundesländer unter Federführung der
Kultusministerkonferenz
den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht, der ebenfalls ab dem
kommenden Ausbildungsjahr gelten wird. Im Zuge des Neuordnungsverfahrens
erfolgte
nicht nur eine Aktualisierung der Ausbildungsinhalte einschließlich des
Ausbildungsrahmenplans. Darüber hinaus wurden die Prüfungsanforderungen
für diesen
Beruf an aktuelle Standards der beruflichen Handlungsorientierung und an
neue
bundeseinheitliche Formalvorgaben angepasst.