Stuttgart (agrar-PR) -
Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: „Amtliche Futtermittelkontrolle wichtig für sichere Lebensmittel tierischen Ursprungs“ „Die Futtermittelkontrolle kennt keine Sommerpause. Regelmäßige
Kontrollen sind ein wichtiger Beitrag, damit Futtermittel sicher und von
gleichbleibend hoher Qualität sind. Wir wollen gesunde Tiere und
gesunde Lebensmittel“, sagte die Staatssekretärin im
baden-württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, bei einer amtlichen
Vor-Ort-Kontrolle von Futtermitteln am Mittwoch (18. August 2010) in
Heilbronn.
Zuständig für die Qualität der Futtermittel sei der Unternehmer, der
diese herstellt, damit handelt oder sie verfüttert. Er trage die
Verantwortung dafür, dass nur sichere Futtermittel in die
Lebensmittelkette gelangten. Umfangreiche Anforderungen seien gesetzlich
vorgegeben. Die ergriffenen Maßnahmen müssten durch den Unternehmer
schriftlich festgehalten werden. Die amtliche Futtermittelkontrolle
prüfe, ob diese gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Nur durch
eigenverantwortliches Handeln des Unternehmers in Verbindung mit den
Kontrollmaßnahmen durch die zuständige Behörde sei ein hohes Maß an
Sicherheit zu gewährleisten.
Kontrolliert würden Betriebe, die Einzel- und Mischfuttermittel
herstellten, Händler und Transporteure, landwirtschaftliche Betriebe
sowie fahrbare Mahl- und Mischanlagen. „Die Auswahl der Betriebe erfolgt
risikoorientiert, das heißt, größere Betriebe mit hoher Produktion und
vielfältigem Sortiment werden häufiger kontrolliert, als beispielsweise
ein Händler, der lediglich abgepackte Futtermittel abgibt“, erklärte die
Staatssekretärin. Im vergangenen Jahr seien über 1200 Betriebe
kontrolliert worden, einige davon mehrfach. 1148 Futtermittelproben
seien dabei gezogen worden.
Die Kontrolle eines Betriebes könne sehr unterschiedliche Aspekte
berücksichtigen. Wichtig seien gut ausgebildete und geschulte
Futtermittelkontrolleure. Bei der Betriebsprüfung würden die
Betriebsabläufe unter besonderer Beachtung kritischer Punkte überprüft.
Daneben könnten in einer zeitaufwändigen Buchprüfung auch die Unterlagen
intensiv beleuchtet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die
Beprobung und Untersuchung von Futtermitteln. „Heute interessieren wir
uns verstärkt dafür, ob unerwünschte, verbotene oder nicht zugelassene
Stoffe in Futtermitteln vorhanden sind. Dabei müssen umfangreiche
EU-einheitliche Vorgaben eingehalten werden. Zur Gruppe der
unerwünschten Stoffe zählen zum Beispiel Dioxine, Schwermetalle oder
Mykotoxine“, so Staatssekretärin Gurr-Hirsch.
Beanstandungsquoten von unter 0,5 Prozent in den vergangenen Jahren
wegen Höchstwertüberschreitungen bei unerwünschten Stoffen oder aufgrund
des Nachweises verbotener Stoffe zeigten, dass die seit 2000 EU-weit
erarbeiteten rechtlichen Regelungen greifen und die Wirtschaft sich
ihrer Verantwortung bewusst ist.
Weitere Informationen zum Thema Futtermittelsicherheit sind auf der
Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und
Verbraucherschutz unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de abrufbar.
Die Jahresberichte zur Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Trinkwasser und Futtermitteln sind unter
www.ua-bw.de verfügbar.