09.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1200 | Ressort: Landwirtschaft | Beruf & Bildung

Grünes Licht für neue landwirtschaftlich relevante Bildungsregelungen

Berlin (agrar-PR) - BiBB-Hauptausschuss hat Neuregelungen für die Berufsbildung zugestimmt
Im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bund und Länder Ende Juni verschiedenen Neuregelungen für die Berufs­bildung zugestimmt. Der Bildungsbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Hans-Benno Wichert, begrüßte die Beschlussfassungen zu den neuen Aus- und Fortbildungs­regelungen. „Sozialpartner, Bund und Länder müssen ihre gemeinsame Arbeit zur Neuein­führung bzw. Novellierung von Bildungsregelungen effizient und zügig fortführen, um aktuellen Bildungsbelangen der Land- und Agrarwirtschaft gerecht zu werden. Nur dann bleibt die Glaubwürdigkeit der Bildungspolitik nachhaltig gesichert“, so der Kommentar von Wichert.
 
Das „Parlament der deutschen Berufsbildung“ stimmte der Fortbildungsverordnung des Bundes über die Prüfung zum Abschluss „Geprüfter Forstmaschinenführer“ zu. Damit wurde ein durch das Bundeslandwirtschaftsministerium begleitetes Neuordnungsverfahren erfolg­reich abgeschlossen, das mehrere einschlägige Länderregelungen in eine Bundesregelung zusammenführt. Ebenso beschloss der Hauptausschuss die reguläre Ausbildungsverordnung für den 2005 eingeführten Agrarberuf „Fachkraft Agrarservice“. Bisherige Rechtsgrundlage für diesen Beruf war eine Erprobungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, deren praktische Umsetzung durch ein mehrjähriges Evaluierungsverfahren begleitet wurde. Bei der Überführung in die endgültige Ausbildungsverordnung, die zu Beginn des kommen­den Ausbildungsjahres am 01. August 2009 in Kraft treten wird, war außer einigen formalen Korrekturen auch eine Anpas­sung der Prüfungen an verändere Bundesvorgaben erforderlich.
 
Außerdem beschloss der Hauptausschuss einen neuen Rahmenplan für die praktische Umsetzung der novellierten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die ebenfalls am
01. August 2009 in Kraft treten wird. Der Rahmenlehrplan gibt Trägern von berufs- und arbeitspädagogischen Lehrgängen zur Vorbereitung angehender Ausbilder/innen auf die AEVO-Prüfung konkrete fachliche Umsetzungshinweise an die Hand. Eine Beschlussfassung über neue Rahmenregelungen für die Ausgestaltung von Ausbildungsregelungen für behin­derte Menschen wurde im Hauptausschuss auf die nächste Sitzung im Dezember 2009 vertagt.
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