13.01.2016 | 13:30:00 | ID: 21721 | Ressort: Landwirtschaft | Beruf & Bildung

Minister beruft Mitglieder des Berufsbildungsausschusses

Schwerin (agrar-PR) -

Heute hat Minister Dr. Backhaus die Mitglieder und ihre Stellvertreter des Berufsbildungsausschusses für den Agrarbereich und die Hauswirtschaft neu berufen.

„Dem Berufsbildungsausschuss fallen damit sehr wichtige Aufgaben für die Organisation und Durchführung der dualen Berufsausbildung im Agrarbereich und der Hauswirtschaft zu. Zu seinen Aufgaben gehört auch, auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Ausbildung hinzuwirken. Eine solide und qualitativ anspruchsvolle Berufsausbildung der jungen Nachwuchskräfte ist das Fundament, um für die Betriebe und deren betriebliche Weiterentwicklung Fachkräfte zu gewinnen“, erklärte der Minister.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist für die Berufe der Agrar- und Hauswirtschaft die zuständige Stelle im Sinne des § 77 des Berufsbildungsgesetzes. Danach errichtet die zuständige Stelle einen Berufsbildungsausschuss (BBA).

Der BBA hat die von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung zu beschließen und ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Zum Beispiel erarbeitet und beschließt der BBA die Prüfungsordnung für die Abschluss- und Zwischenprüfungen in den Agrarberufen und der Hauswirtschaft, die Ausbildungsregelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen (die Helfer- bzw. Fachpraktikerausbildung) oder die Vorgaben zur überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsberufen. Konkret beschließt der BBA damit, für welche Fachthemen mit welchen Lehrinhalten Kurse in den jeweiligen Ausbildungsberufen absolviert werden müssen und gegebenenfalls auch in welcher Ausbildungsstätte.

Dem BBA gehören jeweils sechs Beauftragte der Arbeitsgeber, der Arbeitnehmer und Lehrkräfte der Beruflichen Schulen an. Die Mitglieder des BBA werden längstens für vier Jahre berufen. Die Amtszeit des zum 01.01.2012 berufenen BBA läuft zum Ende des Jahres 2015 ab, so dass die Mitglieder neu zu berufen sind. Entsprechend dem Berufsbildungsgesetz haben die Gewerkschaften für die neue Berufungsperiode die Vorschläge für die Beauftragten der Arbeitnehmer, die zuständige Stelle für die der Arbeitgeber und das Bildungsministerium für die der Lehrkräfte eingereicht. Es werden je sechs Mitglieder und je sechs stellvertretende Mitglieder der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrkräfte berufen. (regierung-mv)

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