13.08.2015 | 21:10:00 | ID: 20858 | Ressort: Landwirtschaft | Beruf & Bildung

Ministerium fördert Bildung in den „Grünen Berufen“ und im ländlichen Raum

Erfurt (agrar-PR) -

Anträge auf Förderung von Bildungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft können ab sofort gestellt werden. In der neuen Förderperiode liegt der Fokus zusätzlich auf dem ländlichen Raum. Hier sind nun Maßnahmen für kleine Unternehmen förderfähig. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stellt 4 Millionen Euro bis 2020  zur Verfügung.

„Investitionen in berufliche Bildungsmaßnahmen sind eine Investition in die Zukunft. Das gilt umso mehr für die Bereiche der Land- und Forstwirtschaft. In der neuen Förderperiode stärken wir nicht alleine die ‚Grünen Berufe‘, sondern legen einen weiteren Schwerpunkt auf den ländlichen Raum im Freistaat“ sagte Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller zum Antragsstart des Förderprogramms „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ am 14. August 2015.

Um die fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus zu fördern, können Bildungsträger Maßnahmen organisieren und erhalten dafür Zuschüsse von 70 Prozent. Ministerin Birgit Keller setzt mit der nächsten Förderperiode eine weitere Priorität: „Mein besonderes Augenmerk gilt den Vorhaben zum ökologischen Landbau und solchen Bildungsmaßnahmen, die sich ausschließlich an Auszubildende richten. Hier halte ich einen erhöhten Fördersatz von 90 Prozent für notwendig.“

Die Bildungsförderung wird mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.

 

Hintergrund

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat auf der Grundlage des am 26. Mai 2015 von der Europäischen Kommission genehmigten Thüringer Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 bis 2020 (EPLR) das Antragsverfahren nach der „Richtlinie zur Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ eröffnet.  Bildungsträger können ab dem 14. August 2015 bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) Anträge auf Förderung stellen. Bis 2020 stehen in dem Förderprogramm insgesamt 4 Millionen Euro bereit, davon stammen 3 Millionen Euro von der Europäischen Union (ELER), 1 Million Euro sind Landesmittel.

 

Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen und den Förderrichtlinien:

www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=22& (tmil)

Pressekontakt
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