21.04.2016 | 21:45:00 | ID: 22213 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Flexibilisierung der Förderung im Ökolandbau

Erfurt (agrar-PR) - Nach einer Überprüfung der Fördermaßnahmen im Ökolandbau hat das Landwirtschaftsministerium eine Vereinfachung beim Wechsel zwischen verschiedenen Programmen vorgenommen.
In Zukunft können landwirtschaftliche Unternehmen, bei vorliegenden Verpflichtungen für die Einzelflächen der Maßnahme „G1 Artenreiches Grünland“ in die Gesamtbetriebsmaßnahme „ökologischer Landbau“ wechseln oder diese Flächen in die Ökolandbauverpflichtung einzubeziehen.

„Mit dieser Regelung wird die Umstellung auf Ökologischen Landbau für die Landwirte einfacher. Die Landwirte können flexibler bei der Gestaltung ihrer betrieblichen Abläufe agieren. Damit stellen wir eine weitere Ampel für den Ökolandbau in Thüringen auf Grün“, sagte Landwirtschaftsministerin Birgit Keller zur Anpassung der Förderung heute in Erfurt.

Bereits mit der Antragstellung bis zum 17. Mai 2016 ist dieser Maßnahmenwechsel zu der Maßnahme Ö-Ökolandbau (Einführung und Beibehaltung) möglich. Für konkrete Rückfragen stehen die örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter zur Verfügung. (tmil)
Pressekontakt
Frau Antje Hellmann
Telefon: (0)361/3791-740
Fax: (0)361/3791-749
E-Mail: antje.hellmann@tmil.thueringen.de
Pressemeldung Download: 
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinder-Str. 8
99096 Erfurt
Deutschland
Telefon:  +49  0361  3791-740
Fax:  +49  0361  3791-749
E-Mail:  antje.hellmann@tmil.thueringen.de
Web:  www.thueringen.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.