Erfurt (agrar-PR) -
Nach einer Überprüfung der Fördermaßnahmen im Ökolandbau hat das Landwirtschaftsministerium eine Vereinfachung beim Wechsel zwischen verschiedenen Programmen vorgenommen. In Zukunft können landwirtschaftliche Unternehmen, bei vorliegenden Verpflichtungen für die Einzelflächen der Maßnahme „G1 Artenreiches Grünland“ in die Gesamtbetriebsmaßnahme „ökologischer Landbau“ wechseln oder diese Flächen in die Ökolandbauverpflichtung einzubeziehen.
„Mit dieser Regelung wird die Umstellung auf Ökologischen Landbau für die Landwirte einfacher. Die Landwirte können flexibler bei der Gestaltung ihrer betrieblichen Abläufe agieren. Damit stellen wir eine weitere Ampel für den Ökolandbau in Thüringen auf Grün“, sagte Landwirtschaftsministerin Birgit Keller zur Anpassung der Förderung heute in Erfurt.
Bereits mit der Antragstellung bis zum 17. Mai 2016 ist dieser Maßnahmenwechsel zu der Maßnahme Ö-Ökolandbau (Einführung und Beibehaltung) möglich. Für konkrete Rückfragen stehen die örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter zur Verfügung. (tmil)