12.06.2015 | 20:45:00 | ID: 20507 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Keine falschen Kompromisse bei Revision der EG-Öko-VO im EU-Agrarrat

Schwerin (agrar-PR) -

Die Europäische Kommission will trotz erheblicher Proteste aus Deutschland und anderer Mitgliedstaaten der EU wie Dänemark, Österreich und die Niederlande an einer Neuauflage der EU-Ökoverordnung festhalten.

„Ich fordere Bundesminister Schmidt auf, die Position der Länder umzusetzen und damit an bewährten Regelungen festzuhalten sowie Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU und eine Überfrachtung mit Regularien für Verwaltung und Landwirte zu verhindern. Die Bundesländer, die ökologischen Anbauverbände und die Wirtschaft bewerten trotz bisheriger Verhandlungen eine Vielzahl von Regelungen immer noch als nicht geeignet die Branche weiterzuentwickeln, sondern eher zum Ausstieg aus der ökologischen Wirtschaftsweise zu bewegen“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV, heute.

Am 16. Juni wollen die EU-Agrarminister in Luxemburg ihre Position zum Entwurf der neuen EU-Öko-Verordnung abstimmen. „Ich fordere den Bundeslandwirtschaftsminister nachdrücklich auf, dass vor allem folgende Forderungen erfüllt werden:

  • keine Einführung von speziellen Rückstandsgrenzwerten für Ökolebensmittel und dies EU-weit,
  • Beibehaltung der jährlichen Kontrolle in Bio-Betrieben,
  • Minimierung der Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten und Beteiligung der Mitgliedsstaaten.“

Hinsichtlich der Einführung von speziellen Rückstandswerten für Bio-Produkte soll im aktuellen Verordnungsentwurf die Möglichkeit eingeräumt werden, nationale Regelungen zu konkreten Schwellenwerten zur Dezertifizierung von Bio-Produkten vorzusehen. „In einem EU-Binnenmarkt kann und darf es eine solche Regelung nicht geben, da schon jetzt klar ist, dass sie zu Wettbewerbsverzerrungen führt und Probleme in der Umsetzung vorprogrammiert sind. Verhandlungsbereitschaft darf nicht zu schlechten Kompromissen führen, bei denen praxisferne Regelungen die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft in ihrer Entwicklung behindern und das Kontrollsystem eher schwächen als stärken“, warnt Dr. Backhaus.

Als nicht nachvollziehbar sieht Backhaus, dass im EU-Entwurf auf eine obligatorisch mindestens einmal jährlich durchzuführende Prüfung jedes Ökobetriebs vor Ort verzichtet werden soll. Gerade angesichts der immer wieder aufgedeckten Betrugsfälle ist ein hoher Kontrolldruck aus seiner Sicht unverzichtbar.

Wert wird zudem auf eine Begrenzung der delegierten Rechtsakte gelegt, damit nicht unter Umgehung der Beteiligung der Mitgliedsstaaten Regelungen durch die EU im Alleingang durchgesetzt werden können. „Die weitestgehende Beteiligung der Mitgliedsstaaten ist unverzichtbar, um umsetzbare Regeln zu gewährleisten. Die von der EU ursprünglich vorgelegte Novelle der EU-Öko-Verordnung mit ihren praxisfremden Regelungen sollte allen Beteiligten als Warnung dienen.“ (regierung-mv)

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