05.12.2014 | 21:20:00 | ID: 19280 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Öko-Vermarktungsverbot aufgrund Nachweises von PSM in Futtermitteln

Schwerin (agrar-PR) -

Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat in Nachkontrollen von Futtermitteln bei dem Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof (EZ), wobei es sich um ökologisch zertifizierte Betriebe handelt, in 5 von 29 Proben erhebliche Überschreitungen von Pflanzenschutzmittelgrenzwerten nachgewiesen.

Daraufhin sind alle Betriebe des EZ in Mecklenburg-Vorpommern, bis auf die Gut Dahlwitz Ei GmbH, die diese Futtermittelcharge nicht bekommen hat, durch das LALLF gesperrt und ein Öko-Vermarktungsverbot ist verhängt worden. Mit den Grenzwertverletzungen wurden die Vorschriften des ökologischen Landbaus massiv verletzt. Eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher bestand nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen u.a. bei Eiern nicht, weil bei allen Proben in den betroffenen Betrieben keine Rückstände festgestellt wurden.

„Ich bin maßlos enttäuscht von dieser Entwicklung, dass ein Lebensmittelproduzent seiner Verantwortung im Umgang mit Futter- und Lebensmitteln nicht vollumfänglich gerecht wurde. Einerseits können wir froh sein, dass die behördliche Kontrolle gut gearbeitet hat. Andererseits müssen wir allerdings festhalten, dass die Eigenkontrolle der Betriebe über einen langen Zeitraum nicht funktioniert hat. Das erschüttert mich sehr und ist eine schlechte Nachricht für den ökologischen Landbau insgesamt. Wir müssen jetzt alles daran setzen, dass wir die Vertriebswege weiter nachvollziehen Die sich bereits im Handel befindlichen Produkte dürfen nicht als Öko-Ware verkauft werden. Der Vertrauensverlust ist groß und kann nur durch ein absolut transparentes und konsequentes Verfahren begrenzt werden. Daher appelliere ich an alle Lebensmittelerzeuger in unserem Land, kontrollieren sie sorgfältig alles was in die Betriebe reinkommt und die Betriebe wieder verlässt“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zur aktuellen Situation.

Zu den Hintergründen. Der Erzeuger-Zusammenschluss Fürstenhof GmbH (EZ) hat mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) belastetes Futter – aus den Niederlanden importierter Sonnenblumenkuchen – in seinen Betrieben eingesetzt. Am 28. November wurde vom LALLF ein befristetes Vermarktungsverbot wegen des Verdachtes verfügt, dass Erzeugnisse in den Handel geliefert wurden, die nicht nach den Vorschriften des ökologischen Landbaus produziert worden sind. Diese Entscheidung beruhte darauf, dass in Proben aus Misch- und Einzelfutter von Lieferungen vom 2. und 16. Oktober 2014 erhebliche Belastungen mit PSM festgestellt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob durch die Verfütterung auch die Eier belastet waren.

Am 2. Dezember musste das Vermarktungsverbot wieder aufgehoben werden, weil neuere Untersuchungsergebnisse vorlagen. Am 24.11.2014 wurden Proben von allen aktuell verarbeiteten Futterkomponenten und vom Mischfutter gezogen. Die am 02.12.14 vorliegenden vollständigen Ergebnisse wiesen keinerlei Grenzwertüberschreitungen auf. Angesichts der neuen Ergebnisse wurde angenommen, dass belastetes Futter nur in der ersten Oktoberhälfte verfüttert worden war. Das bedeutete, dass die letzte mit Pflanzenschutzmittelrückständen kontaminierte Lieferung mehr als sechs Wochen zurücklag. Hinzu kam, dass die Untersuchung auf Rückstände im Ei zu dem Ergebnis vom 30.11.2014 führte, dass diese in allen Betrieben des Zusammenschlusses ebenfalls unbelastet waren. Aus den genannten Gründen bestand zu diesem Zeitpunkt nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit kein hinreichender Verdacht mehr, um das Vermarktungsverbot aufrechtzuerhalten.

Am 4. Dezember musste ein Öko-Vermarktungsverbot verhängt werden, da aufgrund von Ergebnissen verschiedener Futtermittelproben von Lieferungen vom 23. September, 24. Oktober und 4. November vorlagen. Diese wiesen auch über dem Grenzwert liegende Belastungen auf. Daraus war zu schließen, dass die Legehennen nicht nur für einen kurzen Zeitraum, sondern über zwei Monate belastetes Futter gefressen hatten. Die auf diese Weise gefütterten Tiere können nicht mehr als biologisch gehaltene Legehennen betrachtet werden. Und damit sind auch alle anderen erzeugten Produkte, wie Eier, Elterntiere, Masthähnchen und Junghennen in das Öko-Vermarktungsverbot einzubeziehen.

Mit der Ordnungsverfügung des LALLF sind die Betriebe verpflichtet, alle Empfänger von Produkten der EZ über den neuen Sachstand in Kenntnis zu setzen und den Hinweis auf ökologische/biologische Produktion entfernen zu lassen. Eine Vermarktung als Bio-Produkt ist nicht möglich.

Inzwischen ist bekannt, dass auch Chargen des gleichen Lieferanten an ein Futtermittelwerk in Eldena geliefert wurden. Obwohl die Ergebnisse der Proben noch nicht vorliegen, wurde vorsorglich eine Sperrrung verfügt. Alle belieferten Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern erhielten ein vorläufiges Öko-Vermarktungsverbot. Ob noch weitere Betriebe beliefert wurden, wird derzeit geprüft. (regierung-mv)

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