09.09.2011 | 17:10:00 | ID: 10646 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Positive Entwicklung im Öko-Landbau wird weiter gefördert

Dresden (agrar-PR) - Für Maßnahmen des ökologischen Landbaus und der umweltgerechten Landbewirtschaftung können Landwirte auch im kommenden Jahr neue Anträge stellen.
„Damit wollen wir das hohe Niveau des ökologischen Landbaus und der umweltgerechten Landbewirtschaftung weiter ausbauen", sagt Landwirtschaftsminister Frank Kupfer.

Landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Bewirtschaftung auf ökologische Produktionsweisen umstellen wollen, können dafür auch im kommenden Jahr in die Förderung neu einsteigen. „Dadurch ermöglichen wir Landwirten, die auf die ökologische Produktion umsteigen wollen, die Planung ihres Vorhabens und die Ausrichtung ihres Betriebes rechtzeitig angehen zu können", so der Minister. „Mit dieser Entscheidung für die Fortführung der Förderung wollen wir die positive Entwicklung im Öko-Landbau weiter unterstützen." Landwirten, deren Verpflichtungen im ökologischen Landbau 2012 enden, wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Verpflichtungen bis zum Ablauf der aktuellen Förderperiode zu verlängern.

Für den Umstieg von der konventionellen auf die ökologische Landwirtschaft zahlt der Freistaat Sachsen deutschlandweit mit die höchsten Förderprämien. Die Gelder kommen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", die zu 60 Prozent aus Bundesmitteln und zu 40 Prozent aus Landesmitteln finanziert wird.

Landwirte, die erstmals stoffeintragsmindernde Maßnahmen und ihre Förderung aus dem Agrarumweltprogramm in Erwägung ziehen, müssen bis zum 14. Oktober 2011 eine entsprechende Vorankündigung bei den zuständigen Außenstellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) abgeben. Diese Vorankündigung ist auch von den Landwirten fristgemäß einzureichen, die bereits Fördermittel für Agrarumweltmaßnahmen erhalten. Dazu gehören der Zwischenfruchtanbau, der Anbau von Untersaaten, die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung und die Direktsaat. Der Freistaat fördert außerdem Boden schonende Produktionsverfahren des Ackerfutterbaus, die Anlage von Grünstreifen auf Ackerland sowie biotechnische Maßnahmen.

Die Fördermaßnahmen im Agrarumweltprogramm werden von der EU im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) von 2007 bis 2013 mit bis zu 90 Prozent kofinanziert. Das bedeutet, dass für Neuantragsteller bis 15. Mai 2012 ab 2016 unter Umständen keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass ein sanktionsloser Ausstieg oder ein Umstieg in neue Maßnahmen ab 2014 nicht möglich sein sollte, müssen diese Antragsteller die Bewirtschaftungsauflagen und die Förderkriterien im letzen Jahr des Verpflichtungszeitraums von fünf Jahren ohne finanziellen Ausgleich einhalten. Es ist aber eine Übergangsregelung der EU angekündigt, die eine Lösung dieses Problems in Aussicht stellt.

Ausgenommen von den Anträgen über das Agrarumweltprogramm bleibt weiterhin die Teichförderung. (PD)
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