11.02.2014 | 17:50:00 | ID: 17046 | Ressort: Landwirtschaft | Bio

Stärkung der ökologischen Wirtschaft durch Transparenz und Verantwortung

Schwerin (agrar-PR) -

"Wenn die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft zukunftsfähig bleiben soll, muss einerseits der Lebensmitteleinzelhandel den irrsinnigen Preiskampf beenden, der auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird, und andererseits müssen die Öko-Kontrollen funktionieren, damit das Vertrauen in das System weiter wachsen kann", sagte heute Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, anlässlich der morgen in Nürnberg beginnenden Messe BioFach.

Die BioFach findet dieses Jahr zum 25. Mal statt und ist nationale wie auch international die Leitmesse der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft. Über 2.000 Aussteller stellen ihre Produkte oder Dienstleistungen einem Fachpublikum zur Schau. M-V wird dort durch den Gemeinschaftsstand des Agrarmarketing Vereins vertreten sein, auf dem sich 11 Unternehmen präsentieren.

Bio ist nach wie vor ein Wachstumsmarkt und die Mehrwerte des Landbaus sind evident. Denn der ökologische Landbau trägt u.a. zum Erhalt der Artenvielfalt bei, er wirkt sich positiv auf die Umsetzung der WRRL aus, er ist klimaschonend, er geht über die Tierschutzstandards in der Tierhaltung hinaus. "Doch wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass das Wachstum an Geschwindigkeit verliert, denn ein wichtiger Faktor für erfolgreiches ökologisches Wirtschaften sind selbstverständlich angemessene Erzeugerpreise. Doch wenn der Lebensmitteleinzelhandel wie derzeit einen Preiskampf zu Lasten der Landwirte – egal ob bio oder konventionell – ausfechtet, werden die von der Gesellschaft gewünschten Investitionen in höhere Umwelt- und Tierschutzstandards kaum möglich sein", hob Dr. Backhaus hervor.

"Die Landesregierung wird die Förderung des ökologischen Landaus weiter intensivieren, um auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren", kündigte der Minister an. Ab 2015 ist eine Anhebung der Förderbeträge/ha getrennt für Neueinsteiger und Beibehalter sowie umfassende Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen. Neueinsteiger sollen zukünftig 210 statt 150 und Beibehalter 180 statt 150 Euro je Hektar erhalten. "Allein für die Förderung des ökologischen Landbaus ist eine Erhöhung des Förderbudgets von 135 Mio. € auf 168 Mio. € vorgesehen."

Darüber hinaus ging der Minister auch auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Öko-Kontrollen ein. "Ja, die zuständige Überwachungsbehörde, das LALLF, hat letztes Jahr Defizite bei einer Öko-Kontrollstelle festgestellt. Ihr wurden Auflagen erteilt und Ende Februar wird geprüft, ob diese mittlerweile erfüllt wurden", erklärte der Minister. Vereinfacht dargestellt, werden die Öko-Kontrollstellen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen. Sie prüfen im staatlichen Auftrag, ob ein Unternehmen nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus wirtschaftet und erteilen das wirtschaftlich interessante "Bio-Siegel". "Hier liegt meiner Ansicht nach ein systemimmanenter Fehler. Die Kontrollstelle tritt mit dem Unternehmer in ein Geschäftsverhältnis. Das heißt auch, dass die Ökokontrollstellen miteinander im Wettbewerb stehen und ein Mittel zur Kundenwerbung ist sicherlich das Preisargument", analysierte Dr. Backhaus.

Die Länderbehörden wiederum überprüfen die Öko-Kontrollstellen. In 2012 wurden durch das zuständige LALLF 7 % Kontrollen durchgeführt. In 2013 lagen die Kontrollen bei 5,5 %. Das geltende Öko-Recht orientiert auf ca.  5% . Außerdem wurde in dem verantwortlichen Bereich das Personal im LALLF seit 2012 verdoppelt.

Minister Dr. Backhaus weiter: "Das System der Ökokontrollen ist nicht zwangsläufig schlecht. Doch meines Erachtens bedarf es einer Reform. Daher schlage ich folgende 5 Punkte vor:

1.            Es bedarf weiterer Instrumente, Schwachstellen der Arbeit der deutschen Öko-Kontrollstellen festzustellen, zu beseitigen und bei Bedarf in den Bundesländern mit Sanktionen zu belegen. Dies müssen bundeseinheitliche Vorgaben für die gute Kontrollpraxis sein. Dieser Methoden-Standard muss von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bundeseinheitlich festgelegt werden;

2.            Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben  obliegt den Bundesländern. Sie müssen sicherstellen, dass ausreichend geeignetes Personal für diesen wachsenden Wirtschaftsbereich zur Verfügung steht, um bei Bedarf schnell und konsequent eingreifen zu können; 

3.            Es muss auch eine bundeseinheitliche Schulung des Kontrollpersonals mit gleichartigen Schulungsunterlagen angestrebt werden. Dazu steht der Bund in der Pflicht.

4.            Darüber hinaus sollte ein einheitlicher Gebührenkatalog eingeführt werden, an welchen die Kontrollstellen zu binden sind, damit ein qualitativ hochwertiges Kontrollsystem gewährleistet werden kann.

5.            Die AMK richtet eine Untergruppe ein, die sich zeitnah um die Weiterentwicklung des deutschen Kontrollsystems für Bioprodukte und deren Kennzeichnung kümmert. Dies kann nur im engen Kontakt zur Praxis, den Kontrollstellen und dem Branchenverband erfolgen.

 

Hintergrund:

In M-V sind mit Stand 01.12.2013  1.087 Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft entsprechend der EG-Ökoverordnung zertifiziert. 815 landwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften ca. 126.200 Hektar bzw. 9,4 % Landwirtschaftsfläche ökologisch. Zum Vergleich: der Bundesdurchschnitt lag Ende 2012 bei circa 6,2 %. In MV werden rund 20% des deutschen Bio-Schweinefleisches, rund 25% der Bio-Eier und 20 % des Bio-Rindfleisches erzeugt. (regierung-mv)

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