Hannover (agrar-PR) - Ob bei einer Krankheit, einem Unfall oder bei der Geburt eines
Kindes – bei vielen Anlässen fällt in Familien die Mutter für eine
bestimmte Zeit aus. Für Familien aus der Landwirtschaft und im gesamten
ländlichen Raum bietet das Dorfhelferinnen-Werk Niedersachsen in diesem
Fall eine unverzichtbare Hilfe, berichtet der Landvolk-Pressedienst.
Wenn die Hausfrau und Mutter den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen
nicht führen kann, betreuen die insgesamt rund 160 beim Werk
angestellten Dorfhelferinnen die Kinder und erledigen alle Aufgaben im
Haushalt. Aber auch die Alten- und Krankenpflege oder die Betreuung von
behinderten Familienmitgliedern gehören zu ihrer Tätigkeit. Und das
seit nunmehr 50 Jahren: Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk
Niedersachsen wurde 1960 gegründet und bereitet sich derzeit auf sein
50jähriges Jubiläum vor. Dieses soll am 9. März mit einem Festakt in
der Neustädter Stadt- und Hofkirche in Hannover mit vielen Gästen
gefeiert werden.
Was 1960 als professionelle Haushaltshilfe überwiegend für
landwirtschaftliche Familien gedacht war, wird inzwischen sowohl im
gesamten ländlichen Raum als auch im städtischen Bereich mehr und mehr
gebraucht. Ob eine Dorfhelferin jedoch in einer Familie zum Einsatz
kommen kann, ist abhängig von den Bestimmungen der
Sozialversicherungsträger der betroffenen Mutter, also beispielsweise
der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder des
Rentenversicherungsträgers. Die genauen Einsatzvoraussetzungen können
sich dabei je nach Kostenträger unterscheiden, bedauert Gabriele
Lübke-Beimdiek, Geschäftsführerin des Dorfhelferinnenwerks. So haben
sich beispielsweise seit dem 1. Januar die Einsatzbestimmungen für
Versicherte der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger
Niedersachsen-Bremen geändert. Familien sollten sich daher bei Bedarf
sofort für eine Beratung und Planung des Einsatzes an das Ev.
Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V., Knochenhauerstr.33, 30159
Hannover, Tel.: (0511) 1241 – 539 wenden. Weitere Informationen gibt es
im Internet unter www.dhw-nds.de, die neuen Richtlinien für den Einsatz
bei Versicherten der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger
Niedersachsen-Bremen werden unter der Rubrik „Aktuelles“ aufgeführt.