Hannover (agrar-PR) - Schon Kaiser Wilhelm II. lag die Gesundheit des deutschen Viehs am
Herzen: Er verordnete im Juni 1909 das Viehseuchengesetz. Bereits
damals wurde verfügt, dass Tierhalter eine vom Staat, genauer den
Ländern, finanzierte Entschädigung erhalten, wenn sie auf polizeiliche
Anordnung und aus Gründen der Seuchenvorsorge ihre Tiere töten müssen.
Heute treten in Deutschland nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes
dafür die Tierseuchenkassen ein, die von den Tierhaltern Beiträge
erheben und damit 50 Prozent der Entschädigung abdecken. Die
Niedersächsische Tierseuchenkasse, die seit nunmehr gut 25 Jahren als
eigenständige rechtsfähige Anstalt arbeitet, hat sich in dieser Zeit
immer mehr zum Partner der Landwirte entwickelt.
Zentrales Anliegen der Landwirte bleibt es daher, Tierkrankheiten
und noch mehr Seuchen möglichst zu vermeiden. In den Gremien der
Tierseuchenkasse arbeiten dazu Experten des
Landwirtschaftsministeriums, des LAVES als nachgeordnete Behörde, den
Veterinären in Landkreisen und kreisfreien Städten sowie natürlich des
Berufsstandes eng zusammen. Über Forschungsvorhaben werden die neuesten
Erkenntnisse der Tiermedizin in die Praxis übermittelt. Impfungen,
Hygiene und andere Vorsichtsmaßnahmen sind heute Bestandteil einer
größtmöglichen Vorsorge, den absoluten Schutz werden sie aber nicht
garantieren können. Für Niedersachsens Tierhalter spielt der
Vorsorgegedanke nicht nur in den intensiven Veredelungsregionen eine
immens wichtige Rolle. Landvolkvizepräsident Franz-Josef Holzenkamp
wünschte daher den Teilnehmern der Bundeskonferenz der
Tierseuchenkassen in Dinklage möglichst wenig Arbeit, denn das sei für
die Tierhalter die erfreulichste Situation.
Leidvoll haben sie dagegen noch die Seuchenzüge vergangener Zeiten
in Erinnerung. In den neunziger Jahren die Schweinepest, nach 2000 war
es die BSE-Krise, die noch mehr Not in die Dörfer brachte, und
schließlich im Winter 2008/09 die Vogelgrippe. Durch die konstruktive
und abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten bei den
jüngsten Seuchenzügen noch größere wirtschaftliche Schäden abgewendet
werden. Wie sehr die Tierhalter die Tierseuchenkasse heute als
Dienstleistungsunternehmen akzeptieren, lässt sich an der Meldetreue
ablesen, sie gilt übrigens auch für Hobbyhalter. Und von den korrekten
Angaben wiederum profitieren die Tierhalter, denn die Tierseuchenkasse
bewilligte im vergangenen Jahr bei 75.000 Anträgen immerhin 97 Prozent
der Antragsteller eine Leistung.