04.04.2012 | 10:53:00 | ID: 12601 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Fischereigesetz im Landtag verabschiedet

Dresden (agrar-PR) - Der Landtag hat gestern (3. April 2012) das "Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes" beschlossen.
Es ändert das bestehende Gesetz aus dem Jahr 2007 und setzt insbesondere Pflichten um, die sich aus der Änderung von EU-Verordnungen ergeben haben. Frank Kupfer, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, betonte, dass mit den Neuregelungen das schon bisher praxistaugliche, schlanke Regelungswerk weiter verbessert wurde.

In der Neufassung des Gesetzes sind unter anderem Regelungen enthalten, die helfen sollen, die Passierbarkeit von Stauanlagen für Fische und andere Wasserlebewesen sicherzustellen. "Die Sicherung der Fischdurchgängigkeit an Stauanlagen ist zwar bereits nach dem bisher gültigen Fischereigesetz durch deren Betreiber zu gewährleisten. Allerdings gibt es immer wieder Fälle, in denen Fischauf- oder -abstiegsanlagen undurchgängig werden, sei es durch zu geringen Wasserdurchlauf oder durch  Schwemmgut. Künftig sind die Betreiber deshalb verpflichtet, die Durchgängigkeit mindestens alle zwei Wochen zu kontrollieren", so Staatsminister Kupfer.

Ebenfalls enthalten sind in dem Gesetz Regelungen, die Jugendlichen den Einstieg in den Angelsport erleichtern sollen. So entfällt die Fischereischeinpflicht für Jugendliche bei Veranstaltungen der Anglerverbände, wenn diese von sachkundigen Vertretern der Anglerverbände angeleitet und beaufsichtigt werden. Ebenso ist beim Angeln an bewirtschafteten Anlagen kein Fischereischein mehr erforderlich. In beiden Fällen muss aber der tierschutzgerechte Umgang mit gefangenen Fischen sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für das Töten.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt darüber hinaus die Fischereiabgabe. "Die letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass diese Sonderabgabe sowohl für die Verwaltung als auch für die Antragsteller mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist", so der Minister. Die Abgabe in Höhe von sechs Euro pro Jahr wird deshalb nicht mehr erhoben. Bereits gezahlte Abgaben werden jedoch weiterhin zweckgebunden verwendet. Dazu gehören unter anderem Hegemaßnahmen der Anglerverbände, fischbiologische und veterinärmedizinische Untersuchungen an sächsischen Gewässern sowie Fischereifachberatung und Öffentlichkeitsarbeit. Mit Ausnahme von Jugend- und Gastfischereischeinen können mit dem Wegfall der Abgabe Fischereischeine künftig unbefristet ausgegeben werden. (PD)
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