26.06.2020 | 11:34:00 | ID: 28928 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Im Jahr 2019 wurden in Bayern 5.344 Tonnen Speisefisch erzeugt

Fürth (agrar-PR) - Fast zwei Drittel der Produktion entfielen auf den Gemeinen Karpfen und die Regenbogenforelle
Im Jahr 2019 wurden von den bayerischen Aquakulturbetrieben rund 5.344 Tonnen Speisefisch erzeugt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik entfielen 64,7 Prozent der Produktion auf den Gemeinen Karpfen (1.895 Tonnen) und die Regenbogenforelle (1.563 Tonnen). Gut drei Viertel der Speisefische wurden von lediglich 11,5 Prozent der großen Aquakulturbetriebe erzeugt.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2019 von den Speisefisch produzierenden Aquakulturbetrieben in Bayern rund 5.344 Tonnen (t) Speisefisch erzeugt. Dies waren 31 t bzw. 0,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Der überwiegende Teil der in den Verkauf gegangenen Fische wurde von wenigen großen Betrieben (d.h. mit einer jährlichen Fischproduktion von 5 t und mehr) erzeugt. So entfielen auf 11,5 Prozent der großen Aquakulturbetriebe mehr als drei Viertel (4.101 t) der zum Verzehr verkauften Fische. In der Speisefischproduktion Bayerns dominierten der Gemeine Karpfen (1.895 t bzw. 35,5 Prozent der Gesamtspeisefischproduktion) sowie die Regenbogenforelle (1.563 t bzw. 29,2 Prozent). Die Karpfenproduktionsmenge war mit der des Vorjahres vergleichbar (+ 0,2 Prozent bzw. 4 t). Die Regenbogenforellenerzeugung nahm hingegen um 3,6 Prozent (59 t) ab.

48,6 Prozent der erzeugten Karpfen stammten aus Mittelfranken (921 t) und 26,2 Prozent der Regenbogenforellen aus Oberbayern (409 t). Im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 632 t Elsässer Saibling erzeugt. Dies entspricht einem Anteil von 11,8 Prozent an der bayerischen Speisefischproduktion. Weitere 7,1 Prozent der erzeugten Speisefische entfielen auf die Bachforelle (382 t), 6,5 Prozent auf die Lachsforelle (347 t) sowie 4,0 Prozent auf den Bachsaibling (211 t).

Die Ergebnisse basieren auf der gemäß der EU-Verordnung über die Vorlage von Aquakulturstatistiken bundesweit jährlich durchzuführenden Aquakulturerhebung. Ab dem Berichtsjahr 2015 wurden Erfassungsgrenzen eingeführt. Diese lag für Teiche bei einer Gesamtwasserfläche von 0,3 Hektar, für Forellenteiche, Becken und Fließkanäle bei 200 m3. Alle anderen Anlagen (z. B. Kreislaufanlagen) wurden unabhängig von der Größe erfasst.
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