24.11.2022 | 16:15:00 | ID: 34709 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Knapp 212 Mio. Euro für den deutschen Fischerei- und Aquakultursektor

Berlin (agrar-PR) - Europäische Kommission genehmigt das deutsche Programm zur Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Die Europäische Kommission hat das deutsche Programm zur Umsetzung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) genehmigt. Damit stehen für die Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 211,8 Mio. Euro für die Unterstützung des deutschen Fischerei- und Aquakultursektors zur Verfügung. Im Vergleich zu den Vorgängerfonds (dem Europäischen Fischereifonds, EFF und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, EMFF) legt der EMFAF ein größeres Gewicht auf den Schutz und die Wiederherstellung der Meeresumwelt und von Teich- und Flusslandschaften, auf eine umweltverträgliche Fischerei und Aquakultur sowie auf die Unterstützung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft.

Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass die Resilienz des Fischerei- und Aquakultursektors gestärkt und Unternehmen bei einer nachhaltigen Transformation unterstützt werden. So ist u.a. beabsichtigt, Mittel aus dem EMFAF zu nutzen, um zur Umsetzung der Maßnahmen beizutragen, die von der kürzlich eingesetzten Leitbildkommission „Zukunft der deutschen Ostseefischerei“ empfohlen werden.

In Deutschland beteiligen sich 10 Bundesländer am EMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder setzen den Großteil der Fördermaßnahmen um und verfügen über 78,26 % der Mittel, die Deutschland aus dem Fonds erhält. Auf Bundesebene werden aus den übrigen Mitteln, die von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft sowie vom Thünen-Institut verwaltet werden, übergreifende Maßnahmen in den Bereichen Fischereikontrolle, Datensammlung und Naturschutz unterstützt.

Fördermittel aus dem EMFAF können bei den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder beantragt werden, sobald die Förderrichtlinien für die jeweiligen Maßnahmen veröffentlicht werden.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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