29.05.2013 | 20:00:00 | ID: 15143 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Land garantiert eine funktionierende Fischereiaufsicht

Schwerin (agrar-PR) -

Mit den Anträgen zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes planen die Regierungsfraktionen im Schweriner Landtag auch, die zum 1. Juli 2012 auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragene Durchführung der Fischereiaufsicht nach § 24 Absatz 1 des Landesfischereigesetzes wieder aufzuheben. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erläuterte am Mittwoch: "Die Übertragung hatte teilweise dramatische Auswirkung. Nach unseren Schätzungen sind von den ehemals 574 nur noch 250 ehrenamtliche Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher übrig geblieben. Der Fischwilderei wurden damit die Tore geöffnet."

Die ehrenamtlichen Fischereiaufseher hatten allein im Jahr 2011 etwa 18.400 Personen kontrolliert und 577 Rechtsverstöße festgestellt. Vor allem Schwarzangelei, aber auch das Angeln in Schonbezirken, das Schleppangeln in Fischereibezirken, die Nichtbeachtung von Schonzeiten und Mindestmaß der Fische sowie die Verwendung lebender Köderfische waren die Delikte. "Nur durch eine funktionierende Fischereiaufsicht", zeigte sich der Minister überzeugt, "kann gerade der Bestandsschutz seltener Arten bewahrt werden. Dabei gilt es Fangverbote und Schonzeiten unbedingt einzuhalten."

Aufgrund der jeweiligen Gewässerstruktur und der regionalen Gegebenheiten waren von den 574 Fischereiaufsehern 338 kreisgebietsübergreifend und 21 landesweit bestellt. Nach vollzogenem Aufgabenübergang habe sich herausgestellt, dass die in § 3 des Aufgabenzuordnungsgesetzes genannten Aufgaben aus organisatorischen Gründen vom Land effizienter wahrgenommen werden können.

"Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetaghaben in ihren Schreiben vom März bzw. Mai dieses Jahres unterstrichen, dass eine zentrale Fischereiaufsicht in Landeshand deutlich besser funktioniert, als durch die Wahrnehmung durch die Landkreise", so der Minister. Auch der Landesfischereiverband habe mehrfach darauf verwiesen, dass unter der aktuellen Regelung sowohl der Artenschutz als auch das Ehrenamt leiden. (PD)

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