Kiel (agrar-PR) - Fischereiministerin Dr. Juliane Rumpf hat im Landtag den Änderungsbedarf am Landesfischereigesetz erläutert. "Mit
diesem Entwurf werden Änderungsvorstellungen aufgegriffen, die seitens
der Verbände seit langem angemahnt wurden, aber auch Vorschläge
eingearbeitet, die seitens der Verwaltung aufgrund ihrer praktischen
Erfahrung für notwendig gehalten wurden", so Rumpf heute (19.
November) zu der Novelle des seit 1996 geltenden Gesetzestextes. Die
Neufassung war noch in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam von
den damaligen Koalitionspartnern CDU und SPD erarbeitet worden und
stand deshalb bereits auf der zweiten Tagung des Landtages auf der
Tagesordnung.
Vor allem gehe es um Änderungen hinsichtlich eines besseren
Tierschutzes, um Erleichterungen beim Besatz von Gewässern mit Fischen,
die Aufhebung der Fischereischeinpflicht in so genannten geschlossenen
Gewässern und allgemein eine "Verschlankung" des Regelungsbestandes,
sagte die Ministerin. Letzteres gestalte sich aufgrund immer neuer
europäischer Vorgaben oft schwierig, bedauerte Frau Rumpf, die sich
jedoch entschlossen zeigte, EU-Recht auch künftig strikt im Maßstab
eins zu eins umzusetzen. Sie kündigte an, nach der Verabschiedung des
neuen Landesfischereigesetzes auch die drei derzeit in
Schleswig-Holstein geltenden Fischereiverordnungen überarbeiten und den
neuen Gegebenheiten anpassen zu wollen.