Berlin (agrar-PR) - "Wir brauchen praxisgerechte Vorschriften für eine zukunftsorientierte
Fischereiwirtschaft", sagte der Staatssekretär im Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Gert Lindemann heute
anlässlich der Fischereifachveranstaltung in Heiligenhafen,
Schleswig-Holstein.
"Unser Ziel sind faire Wettbewerbsbedingungen und
eine sachgerechte Durchführung der Fischereipolitik. Dabei sagen wir:
so wenig Bürokratie wie möglich, so viel wie nötig."
Im Juli dieses Jahres legte die EU-Kommission
einen überarbeiteten Vorschlag zur vorgesehenen Novelle der
Fischerei-Kontrollverordnung vor.
"Der neue Vorschlag der EU-Kommission zeigt in
einigen Punkten gute Ansätze überflüssige bürokratische Gräten aus der
Fischsuppe zu entfernen, geht uns aber nach wie vor nicht weit genug in
Richtung Entbürokratisierung. Insbesondere bei den Vorschriften über
elektronische Geräte wie Schiffsüberwachungssystem, elektronisches
Logbuch oder Schiffsidentifizierungssystem sehen wir noch erheblichen
Nachbesserungsbedarf." so Lindemann. "Ich freue mich aber, dass wir bei
der Freizeitfischerei bereits Erfolge verbuchen konnten. Hier hat das
geschlossene Auftreten von Politik, Verbänden und Fischern bereits
Wirkung gezeigt." Nach dem überarbeiteten Kommissionsvorschlag ist eine
Erteilung einer Fangerlaubnis für Boote der Freizeitfischerei
grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Auch eine generelle Anrechnung
der Fänge der Freizeitfischerei auf die Quoten ist nicht mehr
vorgesehen. Vielmehr soll der Einfluss der Freizeitfischerei zunächst
wissenschaftlich genauer untersucht werden.
"Der Fang ist aber noch nicht eingeholt. Wir
werden auch in den anstehenden Verhandlungen die Kommission von nicht
nachvollziehbarer Bürokratie abhalten." sagte der Staatssekretär.
Im Herbst gehen die Verhandlungen in Brüssel über
eine Neuausrichtung der EU-Fischereikontrollen in eine neue Runde. Vor
dem Hintergrund der EU-weiten Überfischung der Bestände tritt die
Bundesregierung mit Nachdruck für eine wirksame Fischereikontrolle und
eine bessere Durchsetzung der Regeln der Gemeinsamen Fischereipolitik
ein.