06.12.2012 | 12:55:00 | ID: 14100 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Novellierung des Landesfischerei-Gesetzes soll Bürokratie abbauen

Schwerin (agrar-PR) - Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Fischerei für das Land Mecklenburg-Vorpommern sollen durch eine Novellierung des Landesfischereigesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen vereinfacht und dereguliert werden.

In einer ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Landtag erläuterte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: "Nach bisheriger Rechtslage wird für das Angeln in den Küsten- und Binnengewässern ein Fischereischein benötigt. Die Fischereischeinpflicht beginnt in MV mit der Vollendung des 10. Lebensjahres. Im vorliegenden Gesetzentwurf haben wir gemeinsam mit dem Landesfischereiverband einen Kompromiss gefunden und nun ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine Fischereischeinpflicht vorgesehen." Dies verbinde die Grenze für die Fischereischeinpflicht mit der Strafmündigkeit.

Bereits 2010 wurde die Möglichkeit geschaffen, den zeitlich befristeten Fischereischein mehrfach im Jahr für jeweils bis zu 28 Tagen erwerben zu können. So wurden in diesem Jahr 17.127 Touristenfischereischeine erteilt, davon 13.595 an Angler aus anderen Bundesländern. Diese Möglichkeit wird nun im Gesetz festgeschrieben.

Eine weitere Änderung betrifft § 5 des Landesfischereigesetzes. Dr. Backhaus: "Danach sind abgeschlossene Fischereipachtverträge beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) anzuzeigen. Die Pachtzeiten haben nach derzeitiger Rechtslage mindestens 12 Jahre zu betragen. Künftig sind auch Vertragslaufzeiten darunter möglich. Das bringt für die Vertragsparteien von Fischereipachtverträgen eine größere Flexibilität." Darüber hinaus wird die Anzeige- und Registrierungspflicht von Fischereipachtverträgen abgeschafft. Dies bringt eine Zeit- und Kostenersparnis für Bürger wie Verwaltung.

Zur Forderung von Landesfischereiverband und Landkreistag, die Übertragung der Fischereiaufsicht in den Binnengewässern vom Land auf die Landkreise wieder rückgängig zu machen, erklärte der Landwirtschaftsminister: "Durch das Aufgabenzuordnungsgesetz im Rahmen der Landkreisreform hatte der Landtag beschlossen, diese Aufgabe ab dem 1. Juli 2012 an die Kreise zu übergeben. Ich bin überzeugt davon, dass die Umsetzung und Einhaltung des Fischereirechts auch durch die Landkreise und kreisfreien Städte in gewohnter Qualität vollzogen werden kann und sehe daher aktuell keine Notwendigkeit, vom eingeschlagenen Kurs der Kommunalisierung abzurücken."

Hintergrund: Mecklenburg-Vorpommern hat eine Vielzahl von Seen und die 1700 Kilometer lange Ostseeküste mit ihren inneren Seegewässern von rund 170.000 ha.

Allein die Warnow und die Peene haben eine Fläche von rund 3.700 ha, die Elbe und ihre Zuflüsse im Land 2.130 ha, die Oder und ihre Zuflüsse 651 ha sowie die Schlei/Trave 174 ha.

Bei den Binnenseen wird die Gesamtgröße aller Gewässer auf über 76.000 ha geschätzt. Davon werden ca. 65.000 ha fischereilich genutzt.

An der Ostsee sind 294 Haupterwerbsfischer und 132 Nebenerwerbsfischer mit ihren 748 Fischereifahrzeugen tätig. Die 56 Binnenfischereiunternehmen geben ihre Beschäftigtenzahl mit insgesamt 250 an, darin eingerechnet sind die ca. 100 Fischer selbst und alle Beschäftigten, also auch die in der Verarbeitung und Vermarktung.

Über 90.000 Angler gibt es im Land, gut 40.000 sind im Landesanglerverband organisiert. Im vergangenen Jahr (2011) wurden knapp 4.200 Fischereischeine neu ausgestellt. Gleichzeitig wurden 2011 insgesamt fast 105.000 (genau: 104.763) Fischereiabgabemarken verkauft, knapp 91.000 davon wurden an Angler aus Mecklenburg-Vorpommern ausgegeben. (PD)
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
Telefon: 0385-588 16003
Fax: 0385-588 16022
E-Mail: e.klaussner-ziebarth@lm.mv-regierung.de
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Deutschland
Telefon:  +49  0385  588-0
Fax:  +49  0385  588-6024(25)
E-Mail:  poststelle@lm.mv-regierung.de
Web:  http://www.lm.mv-regierung.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.