25.03.2011 | 12:31:00 | ID: 8785 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Schleswig-Holsteinische Kormoranverordnung hat sich bewährt und wird verlängert

Kiel (agrar-PR) - Die so genannte Kormoranverordnung in Schleswig-Holstein zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt soll mit nur geringfügigen Änderungen um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestern (24. März) mit.

Am 30. März 2011 würde die 2006 erlassene Verordnung außer Kraft treten. Sie war erlassen worden, um den erheblichen Verwaltungsaufwand durch die bis dahin in großem Umfang erteilten Einzelfallgenehmigungen zum so genannten Vergrämungsabschuss von Kormoranen zu vermeiden.

In den letzten fünf Jahren wurde die schleswig-holsteinische Kormoranpopulation wissenschaftlich untersucht, um unter anderem die Auswirkungen der Maßnahmen der Verordnung auf die Entwicklung des Kormoranbestandes in Schleswig-Holstein zu dokumentieren.

Ziel der Verordnung war, die fischereilich besonders sensiblen binnenländischen Gewässer zu entlasten und die Kormorane in weniger sensible Bereiche abzudrängen. Dieses Ziel konnte offensichtlich erreicht werden: "Die Verordnung ist erfolgreich und hat sich bewährt", sagte Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf.

Zwischen 1993 und 2006, also vor Inkrafttreten der Verordnung, lagen die Brutbestandszahlen in Schleswig-Holstein im Mittel bei 2.661 Paaren. Davon brüteten im Mittel 1.661 Paare küstennah und ca. 1.000 Paare im Binnenland. Von 2006 bis 2010 brüteten durchschnittlich 2.549 Brutpaare in Schleswig-Holstein; 1.977 Paare brüteten küstennah und 572 im Binnenland. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass die Vergrämungsmaßnahmen keinen negativen Einfluss auf den schleswig-holsteinischen Gesamtbrutbestand und damit auf den Erhaltungszustand des Kormorans genommen haben. Lediglich der Anteil der im Binnenland brütenden Vögel nahm - wie beabsichtigt - durch die Verlagerungen an küstennahe Standorte deutlich ab.

Die Zahl der Vergrämungsabschüsse insgesamt hat sich dabei seit Inkrafttreten der Verordnung nur unwesentlich erhöht. In den Vergrämungszeiträumen 2006/2007 bis 2009/2010 wurden im Jahresmittel 1.017 Kormorane zu Vergrämungszwecken getötet. Vor dem Inkrafttreten der Verordnung wurden im Wege der Einzelfallgenehmigung zuletzt jährlich mehr als 800 Kormorane getötet (zum Beispiel 2004: 896). Damals musste aber noch jeder Abschuss einzeln beantragt und genehmigt werden.


Die Überarbeitung der leicht veränderten Kormoranverordnung soll bis Ende März 2011 abgeschlossen werden. Die Änderung bezieht sich darauf, dass künftig in Teilbereichen der Schlei (westlich Rabelsund), in denen bisher nur vom 1. Januar bis zum 31. März Kormoranabschüsse erlaubt sind, im September ein weiterer Zeitraum von 30 Tagen für die Vergrämung von Kormoranen festgelegt werden soll.

Die Schlei ist für das schleswig-holsteinische Aalmanagementprogramm von besonderer Bedeutung. Aale, die gerade in einem Gewässer zur Stützung des Bestandes freigesetzt wurden, verhalten sich jedoch einige Zeit nicht wie etablierte Tiere. Das Risiko, von Kormoranen erbeutet zu werden, ist zunächst besonders hoch. Hohen Verlusten durch Kormorane im Rahmen solcher Besatzmaßnahmen soll durch den neuen Vergrämungszeitraum im September besser vorgebeugt werden, weil einerseits im August die höchsten Rastbestände von Kormoranen in der Schlei zu beobachten sind, andererseits davor die Brutzeit des Kormorans noch nicht abgeschlossen ist.

Der in Schleswig-Holstein lange Zeit ausgerottete Kormoran kehrte seit 1982 mit ersten Brutpaaren wieder in das Land zwischen den Meeren zurück und etablierte sich dort rasch wieder. Bereits ein Jahrzehnt später war der Brutbestand auf mehr als 2.400 Paare angewachsen. (PD)
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