09.04.2020 | 10:59:00 | ID: 28667 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Corona-Soforthilfe: ThüringenForst beschleunigt Förderbewilligungen und Auszahlungen an Waldbesitzer. Unternehmen der Forstwirtschaft erhalten Finanzhilfen aus Soforthilfeprogramm

Erfurt (agrar-PR) - Für Waldbesitzer wurden die Fördermittel zur Schadflächensanierung außerdem erheblich aufgestockt. In Schieflage geratene Forst-Haupterwerbsbetriebe können Finanzhilfen bis zu 30.000 € beantragen
Zur Bewältigung oder Minderung finanzieller Notlagen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020 Waldbesitzern und Forst-Haupterwerbsbetrieben entstanden sind, können ab sofort schnell und unbürokratisch mit zusätzlichen Finanzhilfen rechnen. Zur Unterstützung bei der Kalamitätsbewältigung hat die Landesregierung ein Förderprogramm für die durch Extremwetterereignisse geschädigten Privat- und Kommunalwaldbesitzer mit rund 6 Millionen Euro aufgelegt.

Damit können zusätzliche Personalkosten forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und Kommunen, Maßnahmen der Gefahrenabwehr wie auch die Wiederaufforstung von Schadflächen gefördert werden. Besonders dringlich erachte man die sofortige Auszahlung der mehr als 700 GAK-Anträge auf Unterstützung der Schadholzaufarbeitung. Diese würden bereits mit Hochdruck von den Mitarbeitern der Bewilligungsbehörde bevorzugt bearbeitet, so dass die ersten Waldbesitzer noch vor dem Osterfest mit einem Zahlungseingang rechnen können.

Haupterwerblich tätige Unternehmen der Forstwirtschaft können außerdem bis zum 31. Mai 2020 Finanzhilfen bei der Thüringer Aufbaubank beantragen. Für das „Thüringer Corona-Soforthilfeprogramm“ antragsberechtigt sind jene Unternehmen der Forstwirtschaft im Haupterwerb mit Betriebssitz in Thüringen. Die Leistungen, von Bund und Land gemeinsam bereitgestellt, sind nach der Beschäftigtenzahl des Unternehmens gestaffelt und betragen einmalig und maximal 30.000 Euro. Der Antragsteller muss versichern, dass er - nachweislich erst nach dem 31.12.2019 - durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, etwa wegen fehlender Einnahmen, nicht leistbarer Verbindlichkeiten oder sonstiger akuter Liquiditätsengpässe.

Corona-Soforthilfe soll schnell und unbürokratisch erfolgen

„Mit bis zu 30.000 Euro ermöglichen wir den Betrieben eine unbürokratische und schnelle Unterstützung. Für das gesamte Soforthilfeprogramm stehen 12 Mio. Euro Bundes- und Landesmittel bereit. Die Antragstellung erfolgt online über die Thüringer Aufbaubank und muss bis zum 31. Mai 2020 abgeschlossen sein“, so Thüringens Forstminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Die Auszahlungen sind zeitnah und unbürokratisch bis zum 31. Juli 2020 vorgesehen. Die Formulare stehen bereit unter: www.aufbaubank.de/corona

Gebündelte Finanzhilfen kommen von Land, Bund und EU

Für Waldbesitzer stehen, neben dem Landesförderprogramm und den verfügbaren EU-Mitteln, zusätzlich Fördermittel aus dem GAK-Programm in Höhe von insgesamt 6,5 Millionen Euro zur Bewältigung der Extremwetterereignisse, insbesondere zur Aufarbeitung der Kalamitätsflächen zur Verfügung. „Damit reagiert der Freistaat auf die Herausforderungen, vor denen viele kleine heimische Waldbesitzer beim langfristigen Umbau ihrer Waldbestände hin zu klimastabilen Laub- und Laubmischbeständen stehen“, so Hoff weiter.

Die Fördermittel können bei jedem der 24 Thüringer Forstämter beantragt werden. „Ab sofort besitze ThüringenForst mit der unmittelbaren Bereitstellung der umfangreichen Fördergelder die volle Handlungsfreiheit, um schnellstmöglich in allen besonders drängenden Förderfragen Bewilligungen und Auszahlungen vornehmen zu können“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand.

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