12.09.2019 | 22:20:00 | ID: 27811 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Extremwetterrichtlinie für den Wald: Fünf Millionen für Aufräumarbeiten und Aufforstung allein für das Jahr 2019

Wiesbaden (agrar-PR) - Erster Teil des 12-Punkte-Plans bereits umgesetzt
„Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre sind sichtbarer Ausdruck eines zunehmenden Klimawandels und haben den Wald in Hessen sehr geschädigt. So führten der Sturm Friederike im Januar 2018 und die andauernde Trockenheit in den hessischen Wäldern bei allen Baumarten zu einem in dieser Dimension noch nie dagewesenen Absterben der Bäume auf großer Fläche. Aus diesem Grund haben wir vor Kurzem einen 12-Punkte-Plan aufgestellt, um den Wald klimafest umzubauen. Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Schäden, die durch Stürme und Trockenheit entstanden sind, haben dabei hohe Priorität. Dafür haben wir jetzt eine neue Extremwetterrichtlinie für den Wald auf die Beine gestellt“ erklärt Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. „Das besondere ist: Wir fördern die Aufräumarbeiten im Wald, die aufgrund von Extremwetterereignissen entstanden sind, auch rückwirkend.“

Die Richtlinie ist heute, am 12. September in Kraft getreten. Informationen an die betroffenen Verbände und Gremien sind bereits versendet worden. „Die Richtlinie unterstützt die hessischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit einem umfassenden Maßnahmenpaket bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Die neuen Fördermittel stehen für die Räumung von Schadensflächen, verschiedene Waldschutzmaßnahmen, die Anlage von Holzlagerplätzen und Waldbrandschutzmaßnahmen bereit. Antragsberechtigt sind alle privaten und kommunalen Waldbesitzende und deren Zusammenschlüsse. Während 2019 fünf Millionen Euro ausgezahlt werden können hat der Bund bereits angekündigt, für die Jahre 2020 bis 2023 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Land wird die Bundesmittel voll gegenfinanzieren und dazu jährlich rund 5 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen. In den Jahren 2020 bis 2023 können damit vom Land, mit Unterstützung des Bundes, insgesamt 50 Millionen Euro bereitgestellt werden.

„Die hessischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer leisten für unsere Gesellschaft zur Daseinsvorsorge und für den Klimaschutz wertvolle Beiträge und stehen angesichts der katastrophalen Schäden vor großen Herausforderungen. Private und kommunale Forstbetriebe brauchen jetzt unsere Unterstützung, um den Wald in seinen vielfältigen Funktionen wie Klimaschutz, Artenschutz, Erholungsraum und Wirtschaftsfaktor auch in der Zukunft zu erhalten,“ ergänzt die Ministerin.

Anträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde -dem Regierungspräsidium in Darmstadt- (www.rp-darmstadt.hessen.de) gestellt werden. Wiederbewaldungsmaßnahmen können über die bewährte Richtlinie für die forstliche Förderung vom 30. April 2018 beantragt werden.
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
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