20.04.2019 | 20:14:00 | ID: 27318 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Förderrichtlinie für neue gegründete Holzvermarktungsorganisationen tritt heute in Kraft

Wiesbaden (agrar-PR) - Land unterstützt Waldbesitzer bei Neuorganisation der Holzvermarktung
„Wir wollen die Holzvermarktung in Hessen unter Beachtung der kartellrechtlichen Vorgaben zukunftsfähig aufstellen. Dafür ist es notwendig, dass Kommunal- und Privatwaldbesitzer, die über 100 Hektar groß sind, eigene Holzvermarktungsorganisationen gründen. Mit der heute in Kraft getretenen Förderrichtlinie unterstützt das Land die neuen Holzvermarktungsorganisationen bei diesem Prozess“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute.

Das Land stellt den neuen Holzvermarktungsorganisationen (HVO) eine dreijährige Anschubfinanzierung zur Verfügung. Holzvermarktungsorganisationen mit einer Fläche ab 40.000 Hektar können Fördermittel von bis zu 500.000 Euro in drei Förderjahren erhalten. Bei einer Fläche von 10.000 Hektar werden bis zu 200.000 Euro ausbezahlt. Die HVO müssen groß genug sein, um in Zukunft solide wirtschaften zu können. Deshalb werden für die Förderung eine Mindestfläche von 10.000 Hektar und eine Vermarktungsmenge von mindestens 120.000 Festmeter in drei Jahren vorausgesetzt. Kommunen, die die Schwelle von 10.000 Hektar nicht erreichen, sich aber trotzdem für eine gemeinsame Holzvermarktung entscheiden, können das Instrument der Interkommunalen Zusammenarbeit nutzen. Damit ist eine Einmalzahlung für die Kooperation in Höhe von 100.000 Euro möglich.

HessenForst wird sich nach und nach aus der Holzvermarktung in Kommunal- und Privatwäldern, die über 100 Hektar groß sind, zurückziehen. Damit trägt das Land den Forderungen des Bundeskartellamtes Rechnung. In Regionen mit hohen Anteilen an Körperschaftswald befinden sich bereits neun kommunal getragene Holzvermarktungsorganisationen in Gründung. In Regionen mit geringen Anteilen an Körperschaftswald kann der Holzverkauf noch bis zum 31. Dezember 2020 über HessenForst erfolgen.

„HessenForst wird allen Waldbesitzern in der bewährten Form auch künftig als Partner zur Verfügung stehen, wir halten also am Einheitsforstamt fest. Denn damit können wir sicherstellen, dass die hessischen Wälder weiter von fachkundigem Personal gut betreut und bewirtschaftet werden“, ergänzte Hinz.
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