Oldenburg (agrar-PR) -
Landwirtschaftskammer mahnt zum vorsichtigen Umgang mit Feuer
Pressemitteilung vom 28.04.2010 Die ersten warmen Frühlingstage haben die Waldbrandgefahr in den niedersächsischen Wäldern stark ansteigen lassen. Trotz des Austreibens von Laubbäumen und Bodenpflanzen befindet sich genügend leicht entzündbares Material am Boden, das Ausgangspunkt für einen folgenschweren Brand sein kann. Bereits ein Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann trockenes Laub, Gras oder Pflanzenreste entzünden, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Wer einen Waldbrand entdeckt, soll sofort die Polizei (Notruf 110), die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächstgelegene Forstdienststelle informieren.
In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober ist es in Wald, Moor und Heide sowie in deren unmittelbarer Nähe bis etwa 100 Metern generell verboten, Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Außerhalb ausgewiesener Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf Grillplätzen ist Funkenflug strikt zu vermeiden und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig zu löschen.
Auch Kraftfahrzeuge mit heißem Katalysator können, auf trockenem Gras stehend, Brände verursachen. Autos sind deshalb nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Zufahrten für Lösch- und Rettungsfahrzeuge dürfen nicht blockiert werden. Das Autofahren auf Waldwegen ist grundsätzlich nur bestimmten Personengruppen wie etwa Förstern, Waldbesitzern oder Jagdschutzbeauftragten gestattet.
Tagesaktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr gibt es unter
www.dwd.de/waldbrandgefahr.