30.08.2018 | 16:25:00 | ID: 25949 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Forstbehörden heben Waldsperrungen in MV wieder auf

Schwerin (agrar-PR) - Angesichts der Niederschläge in den letzten Tagen und der damit gesunkenen Waldbrandgefahr wurde die Sperrung der Wälder in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim aufgehoben.

Seit dem 28. Juli dieses Jahres war wegen der extrem hohen Waldbrandgefahr das Betreten der Waldflächen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim verboten gewesen. „Ich freue mich, den Menschen wieder das Recht auf das freie Betreten des Waldes zurückgeben zu können“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Die Aufhebung der Sperrung erfolgt durch die unteren Forstbehörden. Diese wird per Allgemeinverfügung erlassen, welche öffentlich und ortsüblich bekannt gegeben wird.

Es besteht aber weiterhin ein Waldbrandrisiko. Besonders kritisch ist die Lage dort, wo sandige Böden, vergilbte Bodenvegetation und große Kiefernbestände vorherrschen. „Gerade angesichts der Brände in Brandenburg rufe ich daher alle Waldbesucher zur erhöhten Aufmerksamkeit auf, um Brände möglichst zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu entdecken", so der Minister. „Beachten Sie die für die Waldbrandgefahrenstufen geltenden Verhaltensregeln und melden Sie Brände umgehend.“

In Mecklenburg-Vorpommern kam es bisher in diesem Sommer zu 55 Waldbränden, die knapp 30 Hektar Wald erfassten.


Allgemeingültige Verhaltensgrundsätze zum Waldbrandschutz:

Generell gilt in Wäldern unabhängig von der Waldbrandgefahrenstufe (WGST):

1. Rauchverbot,
2. Verbot1) zum Anlegen von Feuern im oder am Wald,
3. Verbot1) zum Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen. 

1) Ausnahmen sind genehmigungspflichtig

Folgende Verhaltensregeln sind für alle Gefahrenstufen gültig

1. Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
2. Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
3. Werfen Sie keinen Müll in den Wald- auch Glasflaschen oder Scherben können Brände auslösen!
4. Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
5. Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
6. Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!
Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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