31.07.2014 | 21:12:00 | ID: 18339 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Forstminister Dr. Backhaus überträgt Rostock forsthoheitliche Aufgaben

Rostock (agrar-PR) -

Die Hansestadt Rostock ist mit rund 6.000 ha der größte kommunale Waldbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern. Die Hansestadt kann künftig die Verwaltung ihrer Wälder eigenständig vornehmen. „Mit diesem Schritt vereinfachen wir das Verwaltungsverfahren. Davon profitieren letztendlich alle: das Land, die Stadt, der Steuerzahler und natürlich der Wald“, kommentierte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, diesen Schritt.

Mit der Bestätigung der Hansestadt als „Staatlich anerkannte Forstverwaltung“ im Jahre 2012 durch Minister Dr. Backhaus wurde die neue Verordnungsgrundlage des § 41 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes, die mit der Gesetzesnovelle im Jahr 2011 eingeführt wurde, erstmalig umgesetzt. Dazu Dr. Backhaus: „Ich freue mich, dass ich dem Antrag der Hansestadt Rostock entsprechen kann, ihr forsthoheitliche Aufgaben zu übertragen. Damit wird auch die Bedeutung der umfassenden Arbeit der Stadt Rostock zur Sicherung aller Funktionen des Waldes gewürdigt.“

Mit der von Minister Backhaus unterzeichneten Rechtsverordnung wird die Grundlage gelegt, dass die Hansestadt Rostock zahlreiche Kompetenzen einer unteren Forstbehörde des Landes besitzt und somit schneller auf ihren eigenen Waldflächen Entscheidungen treffen kann. „Mit der Übertragung kann die Hansestadt Rostock frühzeitiger Verwaltungsvorgänge abschließen, da eine Endbearbeitung durch die bisher zuständigen Forstämter entfällt. Somit können Verwaltungswege verkürzt werden.“, so der Minister weiter.

Zukünftig kann die Hansestadt Rostock auf ihren Eigentumsflächen insbesondere:

  • Genehmigungen zum Befahren des Waldes, zur Durchführung von organisierten Sportveranstaltungen und sonstige Formen der Waldnutzung erteilen,
  • die Anlage und Kennzeichnung von Rad- und Wanderwegen im Wald genehmigen,
  • bei der Ausweisung von Reitwegen im Wald die Aufgaben der Forstbehörde wahrnehmen und
  • als zuständige Verwaltungsbehörde Verstöße nach dem Landeswaldgesetz ahnden.

Die Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Forstbehörde auf die Hansestadt Rostock wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern verkündet und ist damit in Kraft getreten.

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