Mainz (agrar-PR) -
Rheinland-Pfalz hat heute einen Gesetzentwurf für ein neues Bundeswaldgesetz im Bundesrat eingebracht. „Damit wollen wir unser Gemeinschaftsforstamt und die forstliche Betreuung aller Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz absichern“, erklärte Forstministerin Ulrike Höfken in Berlin. „Wir begrüßen es, dass durch Rückendeckung unserer Initiative sowie der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz, die vor über einem Jahr ins Stocken geratenen Verhandlungen in der Bundesregierung zu einem Ergebnis gekommen sind. Wir hoffen, dass es nun baldmöglichst zu einer Gesetzesänderung kommt, sagte Höfken. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte gestern einen Gesetzentwurf zum Bundeswaldgesetz in die Abstimmung mit den Ländern und Verbänden gegeben. Der Entwurf stimme in den wesentlichsten Punkten zur Stärkung des Gemeinschaftsforstamtes mit dem rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf überein.
Der Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz wurde heute zu weiteren Beratung in den Agrarausschuss des Bundesrates geleitet. Hintergrund der Initiative sei das Vorgehen des Bundeskartellamts in Baden-Württemberg, das die Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Waldbesitzer unter dem Dach der Forstämter bemängelt hat. Die Forstverwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz seien ähnlich aufgebaut und so ebenfalls bedroht. „Unser Gemeinschaftsforstamt ist ein Erfolgsmodell, mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Waldbesitzern und in der Holzindustrie. Deshalb haben wir mit dem Gesetzentwurf die Initiative ergriffen. Wir wollen für alle Waldbesitzenden gleichermaßen die Wahlfreiheit sichern, Dienstleistungen der Forstämter in Anspruch zu nehmen“, sagte die Ministerin. (mulewf-rlp)