29.01.2021 | 11:40:00 | ID: 29699 | Ressort: Landwirtschaft | Forstwirtschaft

Neue Waldprämie für Schleswig-Holstein

Kiel (agrar-PR) - Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Wir schaffen einen wichtigen Anreiz für Landwirtinnen und Landwirte, künftig stärker auch auf den Wald zu setzen“
Neues Förderprogramm für neue Wälder im Land: Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat eine neue Landesförderrichtlinie zur Neuwaldbildung auf den Weg gebracht. Sie enthält erstmals eine Erstaufforstungsprämie für den Fall, dass die Aufforstung auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche in Schleswig-Holstein erfolgt.

„Mit unserer neuen Waldprämie schaffen wir einen wichtigen Anreiz für Landwirtinnen und Landwirte, künftig stärker auch auf den Wald zu setzen“, sagte Albrecht: „Die Neuwaldbildung ist eines der wichtigsten Instrumente für unseren Beitrag zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Ein gesunder Wald schützt das Klima und belebt unsere Umwelt. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass es gelungen ist, über die bestehenden Fördermöglichkeiten hinaus zusätzliche Fördermittel für die Neuwaldbildung bereitzustellen und diese damit attraktiver zu gestalten.“

Mit der Richtlinie soll eine Rentabilitätslücke für die Eigentümer von Flächen geschlossen werden, die bislang auf landwirtschaftliche Nutzung setzten und dafür Prämienzahlungen erhielten. Diese Prämienzahlungen fielen nach einer Erstaufforstung weg, obwohl Kosten der laufenden Pflege und Unterhaltung der Neuwaldflächen entstanden. Um diesen Ausfall zu kompensieren, stellt das Land – vorbehaltlich der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers – in den Jahren 2021-2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro bereit.

Angesichts der globalen Herausforderungen zur Bekämpfung des Klimawandels soll sich der Waldanteil in Schleswig-Holstein von 11 auf 12 Prozent erhöhen. Das Land fördert die Neuwaldbildung bereits auf der Grundlage der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit hohen Fördersätzen. Die zuwendungsfähigen Kosten können mit bis zu 100 Prozent bezuschusst werden.

Die neue Prämie kann mit der Bekanntgabe der Richtlinie im Amtsblatt im Februar beantragt werden. Die Anträge erhält man bei der Landwirtschaftskammer - Abteilung Forst, Hamburger Str. 115, 23795 Bad Segeberg. Nach positivem Bescheid wird die Prämie für die Dauer von zwölf Jahren gewährt. Die Prämienhöhe kann jährlich bis zu 700 Euro je Hektar betragen. Der gesamte Zuwendungsbetrag wird in einer Summe an die EmpfängerInnen ausgezahlt.

Für forstliche Fördermaßnahmen einschließlich Mittel für Wiederaufforstungen, Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen und Waldumbaumaßnahmen können im Jahr 2021 durch die Landesregierung Schleswig-Holstein unter Beteiligung des Bundes und der EU darüber hinaus rund 8 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
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